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Mannheim – Keine Schließung des Roten Salons

Mannheim / Rhein-Neckar – Zu Presseberichten zum Thema „Roter Salon“ im Lagerhaus Industriestraße 53 a nimmt der Fachbereich Baurecht wie folgt Stellung: 
„Am 11.07.2008 wurde die Genehmigung zur Nutzungsintensivierung im Anwesen Industriestraße 53 a erteilt. Inhalt: Jeweils Veranstaltungen und Gastronomie im Erdgeschoss und im Kellergeschoss (Roter Salon). Laut Genehmigungsplänen sollten die jeweils 2. Rettungswege aus den beiden Geschossen über das mit einer Vereinigungsbaulast an das Vorhabengrundstück gebundene Anwesen Industriestraße 53 geführt werden. In dieser Art waren sie bereits bei der 1. Genehmigung des Lagerhauses dargestellt. Die neuen Eigentümer des Angrenzergrundstücks legten über ihre Anwälte Widerspruch gegen die Genehmigung ein. Anlässlich eines Verständigungsgesprächs am 25.09.2008 (u. a. mit FB 63, Einwender und dessen Rechtsanwalt sowie Betreiber und dessen Rechtsanwalt) teilte der Einwender mit, er wolle die Türen zwischen den beiden Grundstücken verschlossen halten, da er befürchte, seine und die seiner Mieter auf dem Hof gelagerten Waren könnten bei freiem Zugang zu seinem Grundstück beschädigt werden.
 
Wenngleich der Widerspruch gegen die Genehmigung selbst noch keine aufschiebende Wirkung hat, ergibt sich daraus eine Problematik über die Sicherstellung des 2. Rettungsweges. Ein weiterer 2. Rettungsweg aus dem Anwesen existiert nicht.
 
FB 63 kündigte an, die Baulast und damit die Sicherstellung des 2. Rettungsweges notfalls auf dem Verwaltungsrechtsweg durchsetzen zu wollen. Da dies jedoch – Rechtsmittel hiergegen wurden vom Anwalt der Einwender angekündigt und zivilrechtliche Absprachen über die damit verbundenen Kosten müssen zwischen den beiden Nachbarn getroffen werden – nicht kurzfristig umsetzbar ist, wurden Interims- bzw. dauerhafte Alternativlösungen angedacht, die das Lagerhaus baulich „unabhängig“ machen. Umbau zu Paniktüren, Service- oder Securityüberwachung der Türen zum Schutz vor Öffnung durch Unbefugte als Interimslösung und die Schaffung neuer Ausgänge hin zum städtischen Grundstück an der Gleisanlage sind als dauerhafte Lösung denkbar.
 
Für Mitte Oktober vereinbarten die Parteien ein weiteres Gespräch. Bis dahin sollen die Möglichkeiten und Kosten der Lösungen für einen provisorischen bzw. dauerhaften eigenen 2. Rettungsweg erarbeitet werden und evtl. flankierende zivilrechtliche Vereinbarungen zwischen den Parteien auf den Weg gebracht werden. Bei der Abnahme zeichnete sich dann eine ganz kurzfristig umsetzbare und kostengünstige Lösung für die Sicherstellung des 2. Rettungsweges aus dem EG ab (über ein Fenster mit Podest zur Industriestraße). Diese wird auch im demnächst abgehenden Abnahmeprotokoll festgehalten.
 
Von einer Schließung des Roten Salons auf Anordnung der Stadt Mannheim kann also nicht die Rede sein, vielmehr wähnt sich die Baurechtsbehörde auf einem guten Weg, sowohl die mehr oder weniger zivilrechtlichen Konflikte zwischen den beiden Nachbarn zu lösen als auch die öffentlichen Interessen (Brandschutz) zu wahren.“

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