Mannheim – Ermittlungsgruppe Rauschgift erneut erfolgreich – Haftbefehl durch den Haftrichter des Amtsgerichts Mannheim erlassen.Bereits seit Anfang Juni diesen Jahres ermittelt die Staatsanwaltschaft Mannheim und die Ermittlungsgruppe Rauschgift (EG RG) gegen eine mehrköpfige Tätergruppe, der gewerbsmäßiger, illegaler Handel mit Betäubungsmittel in nicht geringen Mengen zur Last gelegt wird.
Die Ermittlungen richteten sich insbesondere gegen 5 Tatverdächtige im Alter zwischen 19 und 24 Jahren, die alle den Rauschgiftfahndern bereits einschlägig bekannt waren. Zudem standen alle 5 Tatverdächtigen noch unter Bewährung.Die Ermittlungen ergaben, dass durch das Quintett Cannabis, Amphetamin und XTC an verschiedene Abnehmer verdealt wurde. Am 07.07.08 konnten die 5 Tatverdächtigen vorläufig festgenommen werden. Bei den bereits zuvor auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim vom Amtsgericht Mannheim angeordneten Wohnungsdurchsuchungen konnten neben diversen Beweismitteln auch 2000 Euro mutmaßliches Dealgeld, 5 Gramm Haschisch, 40 Gramm Marihuana und 85 Gramm Amphetamin aufgefunden und sichergestellt werden. Im Zuge der weiteren Ermittlungen gelang es den Beamten der EG RG auch den “Lieferanten” einen 26-jährigen Mannheimer ausfindig zu machen und ebenfalls vorläufig festzunehmen. In seiner Wohnung wurden die Beamten ebenfalls fündig, sie stellten 1600 XTC-Pillen sicher. Daneben wurden noch weitere 9 tatverdächtige Personen vorläufig festgenommen und nach Abschluss der Ermittlungen wieder auf freien Fuß gesetzt.Zwei 20-Jährigen der Tätergruppe wird zudem nach den Erkenntnissen der EG RG zur Last gelegt mindestens einem 13-Jährigen, einer 14-Jährigen und einem 16-Jährigen Marihuana und XTC verkauft zu haben. Als der 16-Jährige “aussteigen” wollte, drohte ihm das Duo sogar erhebliche Repressalien an, wenn er sich nicht mit mehreren 100 Euro freikaufen würde.Gegen das Quintett und den 26-Jährigen wurde zwischenzeitlich auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim Haftbefehl durch den Haftrichter des Amtsgerichts Mannheim erlassen. Bislang machen die Tatverdächtigen keine Einlassungen zu den ihnen vorgeworfenen Taten.Die Ermittlungen dauern noch an.