Hockenheim/Metropolregion Rhein-Neckar. Wer Zeit und Spaß daran hat, die Interessen der Jugendlichen für die nächsten zwei Jahre zu vertreten, hat dazu bei der nächsten Jugendgemeinderatswahl der Stadt Hockenheim die Möglichkeit. Wählbar und wahlberechtigt sind laut Satzung alle Heranwachsenden, die am letzten Tag des Wahlzeitraums mindestens 14 und noch nicht 22 Jahre alt sind. Außerdem müssen sie mit ihrem Hauptwohnsitz mindestens drei Monate lang in Hockenheim gemeldet sein. Bewerbungsschluss ist am 4. November 2016 um 12 Uhr. Die Stadt Hockenheim ruft alle Jugendlichen dazu auf, an der Jugendgemeinderatswahl teilzunehmen und zu kandidieren.
Die Wahl findet in der Woche von Montag, dem 28. November, bis Samstag, 3. Dezember, statt. Die Abstimmung wird in diesem Zeitraum in den Räumen des Carl-Friedrich-Gauß-Gymnasiums, der Theodor-Heuss-Realschule, der Hartmann-Baumann-Schule, der Gustav-Lesemann-Schule, im Jugendzentrum am Aquadrom Hockenheim und im Rathaus durchgeführt. Der Jugendgemeinderat ist ein offizielles Organ der Stadt Hockenheim und besteht aus zwölf ehrenamtlichen Mitgliedern. Er wird für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt. Das Gremium verfolgt das Ziel, Jugendliche in den demokratischen Willensbildungsprozess einzubeziehen. Er diskutiert Wünsche und Vorstellungen von Jugendlichen in Hockenheim und vertritt diese gegenüber der Stadt und dem Gemeinderat Hockenheim. Der Jugendgemeinderat arbeitet überparteilich.
Weitere Informationen zum Jugendgemeinderat erhalten Interessierte bei der Stadtverwaltung Hockenheim, Ansprechpartner Stefan Kalbfuss, Telefon 06205 21-241, E-Mail s.kalbfuss@hockenheim.de. Infos zum Ablauf der Wahl gibt Doris Trautmann, Telefon 06205 21-232, E-Mail d.trautmann@hockenheim.de.