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Ludwigshafen – Landesvereinigung Freier Wähler haben Verfassungsklage eingereicht

Ludwigshafen/Metropolregion Rhein-Neckar-Bundesvereinigung FREIE WÄHLER, die ÖDP und Professor Hans Herbert von Arnim haben Verfassungsklage gegen die 3%- Klausel für Europa-Wahlen beim BVG eingereicht.
Die europäische 3%-Klausel verstößt gegen die geltende Rechtsprechung und ist Verfassungswidrig!
Bundesvereinigung FREIE WÄHLER, die ÖDP und Professor Hans Herbert von Arnim haben Verfassungsklage gegen die 3%- Klausel für Europa-Wahlen beim BVG eingereicht. Die Bundestags-Fraktionen, mit Ausnahme der Linken, missachtet das Bundesverfassungsgerichtsurteil zur prozentualen Hürde bei der Europawahl und beschließt in kaum einer Woche die 3%-Klausel. Obwohl das BVG eindeutig und unmissverständlich 2011 entschieden hat, das eine Sperrklausel gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit verstößt, hat Herr Gauck nach einer Wartezeit von 4 Monaten den Weg für die 3% Hürde geebnet. Der lange Schwebezustand beeinträchtigte die Parteien in skandalöser Weise in ihren Wahlvorbereitungen. Professor von Arnim konnte als gemeinsamer Prozessvertreter von FREIEN WÄHLERN und der Ökologischen Partei gewonnen werden.

Er war bekanntlich vor zwei Jahren erfolgreicher Kläger gegen die Sperrklausel bei Europa-Wahlen! Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 09. November 2011 hatte formal zwar nur die 5 %-Klausel, in seinen bindenden Gründen aber j e d e Sperrklausel bei Deutschen Europa-Wahlen für verfassungswidrig erklärt.
Die Parteien argumentieren damit, dass eine Sperrklausel notwendig sei, weil erstens den rechtsradikalen Republikanern der Zugang zum Europaparlament erschwert würde und zweitens eine Zersplitterung der einzelnen Gruppierungen im Europaparlament verhindert wird und somit die Regierungsfähigkeit bzw. Entscheidungsfähigkeit gewahrt bleibt.
Wir behaupten diese „Gründe“ sind nur vorgeschoben. Der eigentliche Grund für den „Schutzwall“ ist, dass man kein Mandat an eine andere nationale Gruppierung abgeben will.
Diese Aussage begründen wir wie folgt:
Thema: Zersplitterung (Vielparteiensystem) Wer sich das Europäische Parlament genauer ansieht stellt fest, dass es genau aus 8 Fraktionen besteht. Alle nationalen Parteien/Mitglieder gliedern sich einer Fraktion an. Jede Fraktion hat einen Vorsitzenden. Wie bei nationalen Fraktionen werden Vorlagen vorab in der Fraktion besprochen und meist einheitlich im Parlament vertreten. Von einer Zersplitterung kann somit keine Rede sein!
Thema: Rechtsradikale Gruppierungen
Mit einer Sperrklausel hält man vielleicht die nationalen Republikaner aus dem Parlament, verwehrt aber auch den anderen nationalen demokratischen Gruppierungen den Zugang. Gerade wir, die FREIEN WÄHLER, wären für die europäischen Länder und ihre Kommunen eine Bereicherung.

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