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Speyer – Public Viewing zur Fußball EM 2012 – Auf die Nachbarn Rücksicht nehmen

Speyer /Metropolregion Rhein-Neckar – Damit Fußball-Fans den Sieg ihrer Nationalmannschaft bejubeln können, hat die Stadt Speyer die Regelungen des Landesimmissionsschutzgesetzes für die Dauer der Fußball-Europameisterschaft gelockert. Aufgrund des großen öffentlichen Interesses an Public-Viewing-Veranstaltungen ist das Nachtruhegebot für die Dauer der Direktübertragung der Spiele der Fußball EM 2012 aufgehoben. Es kann also zu Störungen bis nach 23 Uhr kommen. Bei aller Begeisterung sollten dennoch einige Regeln beachtet werden. Um dem Schutzbedürfnis der Nachbarschaft soweit wie möglich nachzukommen, müssen Fußball-Fans auf Lärmverstärker wie Fanfaren und Tongeräte verzichten. Die Veranstalter sind verpflichtet, deren Einsatz zu unterbinden. Das Verbot schließt auch den Einsatz von Vuvuzelas ein, die Lärm bis zu 120 Dezibel verursachen. Darüber hinaus weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass Privatpersonen und Vereine für eine öffentlich zugängliche Fußballübertragung im Außenbereich eine Ausnahmegenehmigung von der Umweltabteilung benötigen.

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