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Bobenheim-Roxheim – Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch Ausheben eines Gullydeckels

Bobenheim-Roxheim/Rhein-Pfalz-Kreis/Metropolregion Rhein-Neckar (ots) – Am 03.07.2017, gegen 23:40 Uhr, werden drei junge Männer im Alter von 22, 21 und 18 Jahren, welche sich auf dem Heimweg vom Gondelfest befinden, vom Vollzugsdienst der Gemeinde Bobenheim-Roxheim auf frischer Tat betroffen, als diese gerade einen Gullydeckel in der Rheinstraße ausheben und neben die Öffnung legen. Gegen die Drei wurde Strafanzeige wegen Gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr erstattet. Als Strafmaß sieht der §315b StGB eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor. Das Ausheben eines Gullydeckels stellt eine erhebliche Gefährdung für Fahrzeugführer sowie auch Fußgänger dar und ist keines Falls ein Kavaliersdelikt. Schwere Verletzungen oder zumindest hohe Sachschäden sind bei einem Unfallgeschehen als Folge sehr wahrscheinlich. Bei Dunkelheit ist die mutwillig geschaffene Gefahrenstelle nur sehr schwer zu erkennen, wodurch sich die Gefährlichkeit und die Möglichkeit eines Unfalls nochmals deutlich erhöht.

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