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Ludwigshafen – Ehemann verstößt gegen Gewaltschutzverfügung

Ludwigshafen/Metropolregion Rhein-Neckar. Am Morgen des 28.03.2017 rief eine 49-Jährige die Polizei an und teilte mit, dass ihr getrennt lebender Ehemann vor dem Geschäft stehe, in dem sie arbeitet. Sie habe bereits eine gerichtliche Verfügung gemäß Gewaltschutzgesetz, an die sich der 59-jährige Ehemann jedoch nicht halten würde. Nun habe sie Angst, das Geschäft zu öffnen. Als die Polizeibeamten eintrafen, stand der 59-Jährige noch vor dem Geschäft. Er war stark alkoholisiert und wiederholte immer wieder, dass er nicht mehr ohne seine Frau leben möchte.
Ein Atemalkoholtest ergab 2,65 Promille. Die Polizeibeamten nahmen den 59-Jährigen mit zur Dienststelle. Nach einer richterlichen Anhörung und dem nochmaligen eindringlichen Hinweis auf die bereits bestehende Gewaltschutzverfügung, die ihm untersagt, sich seiner Ehefrau zu nähern, wurde er wieder entlassen.

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