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Walldorf – Tierpark Walldorf folgt Aufstallungspflicht, die ab sofort im ganzen Rhein-Neckar-Kreis gilt

Walldorf/Metropolregion Rhein-Neckar.Enten, Gänse und Pfauen müssen drinnen bleiben
Tierpark Walldorf folgt Aufstallungspflicht, die ab sofort im ganzen Rhein-Neckar-Kreis gilt

Die Besucher des Tierpark Walldorf werden in den kommenden Wochen einige leere Gehege vorfinden. Wegen der Vogelgrippe gilt bis zum 31. Januar 2017 im gesamten Rhein-Neckar-Kreis die sogenannte „Aufstallungspflicht“ für Geflügel. Alle Enten und Gänse wurden bereits eingefangen und in geeigneten Gehegen untergebracht. Auch die Pfauen sind von der Vorsichtsmaßnahme betroffen.

„Das Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg hat diese landesweite Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel angeordnet, nachdem sich die Hinweise verdichten, dass sich das Vogelgrippevirus nicht mehr nur auf die Bodenseeregion und den Oberlauf des Rheins beschränkt“, erläutert der im Landratsamt zuständige Dezernent Christoph Schauder. Er betonte, dass derzeit keine Gefahr für den Menschen bestehe.

Auch für den Hirschziegenantilopen-Zugang des Tierpark Walldorf, der für Dezember geplant war, hat die Aufstallungspflicht Konsequenzen: „Leider verzögert sich die Ankunft der Tiere, da unsere Partner ihre Stallungen für das Geflügel bereit halten müssen und aktuell durch die Vogelgrippe sehr eingespannt sind, teilte Bernhard Schreier, Vorsitzender des Tierpark Walldorf e.V., mit. „Wir bitten die Besucher um Verständnis und etwas Geduld.“

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