Ludwigshafen/Metropolregion Rhein-Neckar. Die Abfallgebühren werden im Rhein-Pfalz-Kreis in zwei Raten jeweils zum 1. April und zum 1. Oktober fällig. Alle Gebührenpflichtigen, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, sollten Überweisungen an den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft (EBA) zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen nicht versäumen. Die zweite Rate 2016 wird somit zum 1. Oktober fällig und sollte rechtzeitig überwiesen werden. Kundinnen und Kunden ohne Lastschrifteinzug werden bei der Überweisung gebeten, die auf dem Bescheid angegebene IBAN-Nummer zu verwenden und als Verwendungszweck die eigene Objektnummer einzutragen. Gebührenpflichtigen, die dem EBA ein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) erteilt haben, werden die Raten automatisch zum Fälligkeitstermin vom Konto abgebucht, Guthaben werden zeitnah erstattet. Das Einzugsverfahren hilft somit durch Versäumnis entstehende Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden. Zudem bleibt der Gang zur Bank erspart. Das SEPA-Lastschriftmandat kann dem EBA jederzeit schriftlich erteilt werden. Dazu kann das SEPA-Lastschriftformular (als Anlage bei den Gebührenbescheiden oder unter www.ebalu.de) genutzt werden. Für Fragen zum Bankeinzug stehen Ramiz Metaj unter 0621-5909-542 und Christina Holzerland unter -519 gerne zur Verfügung.
15.09.2016, 9:37 Uhr
Ludwigshafen – Abfallgebühren werden zum 1. Oktober fällig
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