Frankenthal/Metropolregion Rhein-Necker. Im Zeitraum vom 03.08.2015, 15.00 Uhr bis 06.08.2015, 14.00 Uhr stieß ein bislang unbekannter Fahrzeugführer gegen einen in der Straße „Am Nußbaum“ zum Parken abgestellten Renault Megane und entfernte sich von der Unfallstelle, ohne sich um den entstandenen Schaden in Höhe von 100,- € zu kümmern.
Auch bei geringfügigem Sachschaden ist der Tatbestand einer „Verkehrsunfallflucht“ erfüllt. Das Unerlaubte Entfernen vom Unfallort, wie die korrekte Bezeichnung aus dem Strafgesetzbuch lautet, ist kein Kavaliersdelikt! Der flüchtige Fahrer muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren und evtl. mit einem Führerscheinentzug rechnen. Außerdem kann der Flüchtige den Kaskoschutz seiner Kfz-Versicherung verlieren und von seiner Versicherung an der Begleichung des Fremdschadens beteiligt werden. Die Polizei rät deshalb jeden Unfall zu melden.
Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann, wird gebeten sich mit der Polizeiinspektion Frankenthal unter der Rufnummer 06233/313-0 oder der Polizeiwache Maxdorf unter der Rufnummer 06237/934-100 in Verbindung zu setzen. Hinweise könne auch per E-Mail unter pifrankenthal@polizei.rlp.de an die Polizei übermittelt werden.