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Mannheim – IHK Rhein-Neckar zum Erbschaftssteuerurteil. Familienunternehmen dürfen hoffen

Mannheim/ Metropolregion Rhein-Neckar „Es ist gut, dass mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts anerkannt wird, dass es Sonderregelungen zur Sicherung des Bestands unserer Familienunternehmen geben kann“, kommentiert IHK-Präsident Dr. Gerhard Vogel das aktuelle Urteil zur Erbschaftssteuer.
Allerdings sei nun eine Situation der starken Verunsicherung, vor allem der in unserer Region dominierenden Familienunternehmen eingetreten, die sich mit ihren Nachfolgeplanungen beschäftigen. Pro Jahr, so der IHK-Präsident, stünden 800 bis 1.000 Unternehmensnachfolgen vorwiegend in Familienunternehmen im IHK-Bezirk an. Hier müsse die Politik jetzt kurzfristig Rechtssicherheit schaffen und gesetzesfest klarstellen, dass das bisherige Gesetz bis zur angemahnten Neuregelung uneingeschränkt gelte.
„Wir müssen verhindern, dass die Unsicherheit auf Investitionsentscheidungen und Arbeitsplätze durchschlägt“, so Vogel.

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Rhein-Neckar erwartet bei den nun anstehenden Neuregelungen zur Erbschaftssteuer komplexe Regelungen, eine stärkere Differenzierung zwischen der Gruppe der kleinen und mittleren Unternehmen einerseits und den großen Familienunternehmen andererseits.
„Die anstehenden Neuregelungen dürfen nicht zu mehr Bürokratie, Kosten im Zuge der Unternehmensnachfolge und langwierigeren Verfahren der Unternehmensübergabe führen. Hier müssen wir auf schlanke Prozesse achten“, fordert Vogel.

Mit Blick nach Berlin erwartet der IHK-Präsident von der Großen Koalition, dass sie ihre Zusage einhält, dass Unternehmensnachfolgen auch zukünftig nicht durch die Erbschaftsbesteuerung gefährdet werden. Notwendig sei eine verfassungsfeste und mittelstandsfreundlich ausgestaltete Erbschafts- und Schenkungssteuer, die dazu beiträgt, Arbeitsplätze in Deutschland zu sichern und Investitionen hier zu halten.

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