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Südl. Weinstraße – Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde

Südl. Weinstraße / Rhein-Neckar – Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße veranstaltet in diesem Jahr die Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde am Samstag, 3. Oktober 2009, 8 Uhr. Der genaue Treffpunkt wird noch rechtzeitig mitgeteilt.
Teilnahmeberechtigt sind Jagdhunde, deren Führer einen gültigen Jagdschein besitzen. Anmeldungen nimmt Uwe Tabel, Hohenstaufenstraße 1, 76855 Annweiler, Tel. 06346/698353, bis 21. September entgegen.
Nötig sind dabei folgende Angaben bzw. Nachweise:
1.Anschrift des Eigentümers und des Hundeführers
2.Kopie des Jagdscheines vom Führer
3.Name, Rasse, Zuchtbuch-Nr., Wurfdatum, Geschlecht und Kennzeichnung des Hundes (Farbe)
4.Nachweis einer Tollwutschutzimpfung
5.Der Hundeführer muss angeben, ob er die Brauchbarkeit ohne Einschränkung, mit Tag- oder Übernachtfährte oder für die Nachsuche (Übernachtfährte ist Pflicht) ablegen will
6.Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühr in Höhe von 56 Euro auf das Konto der Kreisverwaltung SÜW bei der Sparkasse SÜW (BLZ 548 500 10) Konto Nr. 10 512, Stichwort: Brauchbarkeitsprüfung 2009
Schleppwild (Haar- und Federwild, Wasserwild), Flinte mit ausreichend Patronen sowie Schweißriemen und Schweißhalsung müssen mitgebracht werden. Außerdem sind heiße Hündinnen vor Beginn der Prüfung dem Prüfungsleiter zu melden.

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