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Karlsruhe – “Trunkenheit am Steuer”

Am 16.07.2009, gg. 07:45 Uhr wartete eine 22 jährige Deutsche in dem abgestellten Fahrzeug ihres Freundes auf dessen Rückkehr. Der Pkw war auf einem Parkplatz der Deutschen Bahn in der Karlsruher Fautenbruchstraße abgestellt.
Um einem Anruf auf ihrem Handy ungestört entgegennehmen zu können, kletterte die Wartende von der Rückbank auf den Fahrersitz, um das Radio auszuschalten. Hierbei betätigte sie versehentlich den im Zündschloss steckenden Zündschlüssel, so dass der Motor ansprang und der Pkw einen Satz nach vorne machte. Die 22-Jährige versuchte noch das Fahrzeug zu stoppen, verwechselte aber das Brems- mit dem Gaspedal. Der Pkw schoss anschließend über einen 15 cm hohen Bordstein und kam im angrenzenden Bahngleis zum Stehen.
Glücklicherweise handelte es sich bei dem Gleis um ein stillgelegtes Rangiergleis, so dass weder für die Fahrzeugführerin, noch für den Bahnbetrieb eine Gefährdung bestand.
An dem Fahrzeug und an dem Bordstein entstand nur ein geringer Sachschaden.
Als ob die Situation nicht schon peinlich genug wäre, stellte die Streife der Bundespolizei bei der 22-Jährigen Alkoholgeruch in der Atemluft fest. Ein durchgeführter Atemalkoholtest erbrachte eine Konzentration von 0,82 Promille in der Atemluft. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe wurde in der Folge eine Blutentnahme durchgeführt.
Im Rahmen der weiteren Überprüfungen stellte sich auch noch heraus, dass die 22-Jährige keinen Führerschein hat.
Sie muss sich jetzt wegen dem Verdacht des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Trunkenheit im Verkehr verantworten.
Die Bundespolizeiinspektion Karlsruhe hat in dieser Sache die Ermittlungen aufgenommen.

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