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Mannheim – Eckpunkte zum Durchführungs- und Gesellschaftsvertrag der Mannheimer BUGA GmbH

Mannheim / metropolregion Rhein-neckar – Nach dem Beschluss des Gemeinderates vom 19. Februar 2013 und dem positiven Votum beim Bürgerentscheid am 22. September 2013 für die Durchführung der Bundesgartenschau 2023 (BUGA 2023) in Mannheim hat die Verwaltung mit der Deutschen Bundesgartenschau-gesellschaft (DBG) einen Gesellschafts- und einen Durchführungsvertrag verhandelt, die nun dem Gemeinderat und der Gesellschafterversammlung der DBG vorgelegt werden.

• Der Durchführungsvertrag regelt die Zusammenarbeit beider Vertragspartner bei der Vorbereitung, Planung, Durchführung und dem Rückbau der temporären Anlagen der BUGA 2023.
• Zugleich soll eine Gesellschaft (Bundesgartenschau Mannheim 2023 gGmbH) gegründet werden, die rechtlicher und wirtschaftlicher Träger der BUGA 2023 wird. Die Rechte und Pflichten der Stadt Mannheim aus dem Durchführungsvertrag werden auf die Gesellschaft übertragen.

Im Folgenden werden die wesentlichen Bestimmungen des Durchführungsvertrages – zusammengefasst wiedergegeben:

Der Vertrag beinhaltet Vorgaben zu Zeitraum, Areal, Schirmherrschaft und Ehrenpräsidium. Die Grundlage für die genaue Bestimmung des Areals der BUGA 2023 bilden die städteplanerischen Entscheidungen im Rahmen des Grünzuges Nord-Ost sowie die vom Büro sinai erstellte Machbarkeitsstudie.

In den Regelungen für die Durchführung der landschaftsarchitektonischen und gärtnerischen Wettbewerbe wird festgelegt, dass alle mit der DBG im Rahmen dieses Vertrages vereinbarten Aktivitäten (Ausstellungen, Wettbewerbe, Leistungsschauen, etc.) unter Einhaltung des für die BUGA genehmigten Durchführungsbudgets zu konzipieren und umzusetzen sind. Es ist Aufgabe der BUGA-Geschäftsführung, dies zusammen mit der DBG zu gewährleisten.

Die Stadt Mannheim verpflichtet sich, für die BUGA 2023 ein Durchführungsbudget zu ermöglichen, das sich an den Plandaten der Machbarkeitsstudie des Büros sinai mit einer Größenordnung von 41,35 Millionen Euro orientiert. In den geplanten Aufwendungen ist auch die Vergütung an die DBG enthalten. Gerechnet wird mit Einnahmen aus Eintrittsgeldern von 28 Millionen Euro sowie mit weiteren Einnahmen von insgesamt 6,5 Millionen Euro. Auf dieser Basis ist von einem städtischen Zuschussbedarf in Höhe von 6,85 Millionen Euro auszugehen.

Detailliert werden die Leistungen aufgeführt, die die DBG auf Grundlage dieses Vertrages zu erbringen hat. Zum einen ist dies die Übertragung des Rechts an die BUGA GmbH sowie die Stadt Mannheim, die lizensierte Marke „Bundesgartenschau“ in der Öffentlichkeitsarbeit, der regionalen und überregionalen Werbung sowie beim Verkauf von Produkten (Merchandising) benutzen zu können.
Zum andern ist die DBG verpflichtet, im gesamten BUGA-Prozess (von der Vorbereitung bis zum Rückbau der temporären Anlagen) folgende Kerndienstleistungen zu erbringen:

• Planung, Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung aller gärtnerischen Ausstellungen und Leistungswettbewerbe
• Stellung eines Ausstellungsbevollmächtigten zur Steuerung und Koordination dieser Aufgabe in der Zeit vom 01.04.2020 bis 31.12.2023
• Bereitstellung weiterer DBG-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter vor Ort je nach Projektfortschritt und -notwendigkeit
• Gestaltung von drei Informations-Centern zu gärtnerischen und stadtökologischen Themen und deren fachkompetente Besetzung an allen Ausstellungstagen
• Planung und Durchführung von mindestens 150 Fachveranstaltungen (Foren, Vorträge, Präsentationen)
• Fachliche Beratung der BUGA GmbH bei allen anfallenden Aufgaben (Finanzplan, Personalplan, Terminplan, Ausstellungsordnung, Besucherinformation, Programmgestaltung, technische Anforderungen, Entwicklung von Nachnutzungskonzepten, etc.)
• Unterstützung der BUGA GmbH bei der regionalen und überregionalen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
• Präsenz vor Ort in Gremien, bei Informationsveranstaltungen, Diskussionsforen, etc.
• Durchführung einer fortlaufenden Besucherbefragung durch ein unabhängiges Marktforschungsinstitut (Auftaktbefragung, Zwischenergebnis und Endbericht)

Als Lizenzgebühr und als Vergütung für die genannten Dienstleistungen erhält die DBG von der BUGA GmbH einen festen Betrag von 3,6 Millionen Euro zzgl. Umsatzsteuer (Die BUGA GmbH wird vorsteuerabzugsberechtigt sein). Die Summe wird in 10 Jahresraten gezahlt, ansteigend mit dem Projektfortschritt und jährlich in jeweils vier Quartalsraten. Die vor der Gründung der BUGA GmbH bereits von der DBG erbrachten Beratungsleistungen sind damit ebenfalls vergütet.
Außerdem wird mit der DBG eine variable Komponente vereinbart, die eine weitere Vergütung an den Besuchererfolg der BUGA 2023 knüpft – gemessen an den erzielten Eintrittserlösen. Hierzu wird ein zweistufiges Vergütungssystem auf der Basis pessimistischer, durchschnittlicher und optimistischer Schätzungen zum Besuchererfolg formuliert. Die variable Vergütung ist insgesamt auf 900.000 Euro begrenzt.

Für den Fall, dass die Stadt Mannheim oder die städtischen Vertreter der BUGA GmbH die Verantwortung für ein Nichtstattfinden der BUGA zu tragen haben und die DBG wegen der fortgeschrittenen Projektzeit nachweislich keinen Ersatzbewerber für das Jahr 2023 finden kann, stehen der DBG Entschädigungsbeträge zu. Die bereits an die DBG geleisteten Ratenzahlungen werden darauf angerechnet. Ist die DBG verantwortlich für das Nichtstattfinden der BUGA, steht der Stadt Mannheim Schadenersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu.

Der Gesellschaftsvertrag sieht ab April die Gründung einer „Bundesgartenschau Mannheim 2023 gGmbH“ vor, die für die Vorbereitung, Planung, Durchführung und Abwicklung der Bundesgartenschau zuständig ist. Die Stadt Mannheim ist mit 16.650 Euro also zwei Drittel des Stammkapitals Mehrheitsgesellschafterin, die DBG zahlt 8.350 Euro und ist damit zu einem Drittel beteiligt. Im städtischen Haushalt ist für 2014 éine Million Euro für den Start der Gesellschaft vorgesehen. Ein Beirat, dem Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft, Umweltverbände, Jugendorganisationen, Kultureinrichtungen, Kirchen, Migrantenorganisationen, Medien und des Sports angehören werden, soll die Arbeit der Gesellschaft von Beginn an begleiten. Die Verband Metropolregion Rhein-Neckar soll ebenfalls vertreten sein. Darüber hinaus sorgen Fachbeiräte zu spezifischen Themenschwerpunkten für die Qualitätssicherung seitens der Deutschen Bundesgartenschau-Gesellschaft.

Die Deutsche Bundesgartenschau Gesellschaft wird die Verträge ihrem Verwaltungsrat bzw. ihrer Gesellschafterversammlung in dieser Woche vorlegen. Am 18. März werden der Unterausschuss für Konversion und der Hauptausschuss der Stadt Mannheim über den Durchführungs- und Gesellschaftsvertrag beraten. Die Ergebnisse werden dem Gemeinderat am 1. April zur Beschlussfassung vorgelegt. Nach den Beschlüssen der entsprechenden Gremien der Stadt und der DGB sollen dann im Rahmen eines öffentlichen Termins die Verträge von beiden Seiten unterschrieben werden.

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