Christian Baldauf / Gerd Schreiner:
Taubblindengeld für gehörlose Menschen mit zusätzlicher schwerer Sehschädigung einführen
Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Christian Baldauf, und der behindertenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Gerd Schreiner, sprechen sich für die Einführung eines Taubblindengeldes aus:
Christian Baldauf: „Taubblinde Menschen sind in einer besonders schwierigen Situation: Sie sind gehörlos und weisen zugleich eine schwere Seh-schädigung auf. Allerdings wird diese besondere Situation im Landesblin-dengeldgesetz nicht berücksichtigt. Hier muss Abhilfe geschaffen werden, denn die betroffenen Menschen haben einen außerordentlich großen und komplexen Hilfebedarf. Es bedarf nicht viel Fantasie, um sich vorzustellen, dass Kommunikation, Bewältigung des Alltags und gesellschaftlichen Teil-habe mit den beschrieben Einschränkungen überaus schwierig sind.“
Gerd Schreiner: „Das Landesblindengeld dient dem Ziel, Teilhabe für Blin-de und ihnen gleichgestellte Menschen mit erheblicher Sehbeeinträchtigung zu ermöglichen. Es unterstützt eine selbstständige Lebensführung, weil es nur außerhalb von stationären Einrichtungen gewährt wird, und folgt somit den Grundsatz ambulant vor stationär. In Bayern, Berlin und Schleswig-Holstein gibt es darüber hinaus ein Taubblindengeld als zusätzliche Leistung. Maßstäbe setzen hier Bayern und Berlin mit 1220 bzw. 1189 € mtl. Ge-samtbetrag.“
Gerd Schreiner/Christian Baldauf: „Wir sprechen uns bei der Beratung des Doppelhaushaltes 2019/2010 für die Einführung eines Taubblindengel-des aus – als Ergänzung zum Blindengeld. Damit sollen behinderungsbe-dingte Nachteile und Mehraufwendungen ausgeglichen, das Selbstbestim-mungsrecht gestärkt und eine selbstbestimmte, eigenverantwortliche und selbstständige Lebensführung taubblinder Menschen ermöglicht bzw. er-leichtert werden. Die bereits für das Landesblindengeld etatisierten Mittel reichen für ein zusätzliches Taubblindengeld aus.“
Quelle CDU-Landtagsfraktion