Franeknthal / Metropolregion Rhein-Neckar.
Mit seiner Farbenpracht und dem bunten Laub erfreut der Herbst uns auch in diesem Jahr. Zum Ärgernis wird das bunte Laub, wenn es auf Frankenthals Straßen landet – und hier nicht nur unschön aussieht, sondern in Kombination mit Feuchtigkeit auch zur Gefahr für Fußgänger und Radfahrer wird. Die Stadtverwaltung richtet sich deshalb mit dem eindringlichen Appell an alle Grundstückseigentümer, Bewuchs der von Grundstücken ausgeht und Verunreinigungen von öffentlichen Straßen im Stadtgebiet zu beseitigen.
Nach dem Landesstraßengesetz sind Eigentümer und Besitzer von Grundstücken verpflichtet, den von ihrem Grundstück auf öffentliche Straßen ragenden Bewuchs auf ihre Kosten zu beseitigen. Hierzu gilt insbesondere, dass Gehwege bis zu einer Höhe von 2,50 m und Fahrbahnen bis zu einer Höhe von 4,50 m von Bewuchs freizuhalten sind. Nach der Straßenreinigungssatzung der Stadt Frankenthal erstreckt sich die Reinigungspflicht auf alle Flächen, die vor dem Gelände des Hauseigentümers liegen: Gehweg, Straßenrinne, Radweg, Baum- oder Grünstreifen bis zu einer Breite von 3,00 m, Straßenbankett und Straßenböschung. Gereinigt werden muss je nach Bedarf, jedoch mindestens einmal pro Woche. Eigentümer tragen damit nicht nur zur Steigerung der Attraktivität der Stadt, sondern auch zur Werterhaltung ihres Eigentums bei.