Frankenthal / Metropolregion Rhein-Neckar.
Am 27. September wurden zum wiederholten Male Testkäufe zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes in Frankenthal durchgeführt. Im Vergleich zum Vorjahr fiel das Resultat der Testkaufaktion ernüchternd aus. Drei von fünf Supermärkten ge-nehmigten den Kauf, während zwei den Kauf untersagten.
Am 27. September war ein freiwilliges Käuferteam, bestehend aus drei minderjährigen Schülern der höheren Berufsfachschule (Ausbildung im Bereich „Polizeidienst und Verwaltung“) unterwegs.
An fünf verschiedenen Verkaufsstellen sollte der Versuch unternommen werden hochprozentige Alkoholika zu kaufen. Begleitet wurden sie hierbei von der Polizei, Angestellten des kommunalen Vollzugsdienstes in Zivil und Mitarbeitern vom Kin-der und Jugendbüro.
Das Ergebnis der Testkäufe
Die Testkaufaktion wurde in fünf Supermärkten durchgeführt. Drei von fünf Super-märkten genehmigten den Kauf, während zwei den Kauf untersagten.
Zwei Verkäufer/innen untersagten den 17-jährigen Testkäufern den Kauf, nachdem sie sich den Personalausweis zeigen ließen. Drei Kassierer/innen genehmigten den Kauf trotz Ausweiskontrolle und Jugendschutzkassensystem. In diesen Fällen wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
Mehr zur Test-Kauf-Aktion
Um die Einhaltung des Gesetzes zu beobachten, finden jährlich wiederkehrende Testkaufaktionen in Frankenthal statt. Die Testkaufaktion findet seit 2015 in Fran-kenthal statt und kann auch mehrmals im Jahr stattfinden. Mit der Testkaufaktion möchten Polizei, Kinder- und Jugendbüro sowie Vollzugsdienst auf das Jugend-schutzgesetz aufmerksam machen. Das Verkaufspersonal trägt eine hohe Verant-wortung beim Schutz der Jugendlichen, die dadurch alljährlich in Erinnerung geru-fen wird und bewusst gemacht werden soll.
Allgemeine Informationen zum Jugendschutzgesetz
Das Jugendschutzgesetz soll Kinder und Jugendliche vor schädlichen Einflüssen, wie zum Beispiel unangemessenem Alkoholkonsum und Nikotinkonsum schützen. Die Bestimmungen zu Alkoholabgabe und Alkoholkonsum regeln, ab welchem Al-ter welcher Alkohol gekauft und konsumiert werden darf.
Wer unter 16 Jahren ist, darf keine alkoholhaltigen Getränke, wer unter 18 Jahren ist keine branntweinhaltigen Getränke kaufen und konsumieren. Das gleiche gilt für Tabakwaren.
Mehr Informationen unter www.frankenthal.de
Auf einen Blick
Kinder- und Jugendbüro Frankenthal
Stephan-Cosacchi-Platz 3
67227 Frankenthal