Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar – Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Rhein-Pfalz-Kreises weist auf geltende Regelungen im Bereich der Sperrmüllabholung und der Grünabfallsammlung hin.
Fünf Mal im Jahr findet im Landkreis die Grünabfallsammlung statt. Dieser Service wurde ursprünglich zur haushaltsnahen Entsorgung von sperrigen Grünabfällen (Hecken- und Baumschnitt) eingerichtet. Später konnten zusätzlich Kleinmengen an Schüttgut (z.B. Laub und Rasenschnitt) bereitgestellt werden. Damit diese Grünabfälle vom Abfuhrunternehmen unter Einhaltung von Arbeitssicherheitsvorschriften mitgenommen werden können, müssen bei deren Bereitstellung bestimmte Regeln eingehalten werden. Dies wird zunehmend missachtet. Pro Haushalt dürfen insgesamt maximal 2 Kubikmeter Grünabfälle je Sammlung bereitgelegt werden. Größere Mengen sind entgeltlich beim Kompostwerk Mutterstadt anzuliefern. Äste dürfen nicht länger als 1,50 Meter sein und müssen mit einer Schnur (nicht mit Draht) gebündelt werden. Lose Asthaufen, Astholz größer 10 cm Durchmesser, Stämme sowie Baumwurzeln werden nicht mitgenommen und können ebenfalls am Kompostwerk Mutterstadt angeliefert werden. Schüttgut wie z.B. Laub und Rasenschnitt, muss in leichten und schüttbaren Behältern bereitstehen, z.B. in Kartons, Spiralbeutel oder tragbaren Kunststofffasertaschen. Zu schwere Gefäße, wie z.B. Regenfässer oder 1-Kubikmeter-Bigbags, sowie mit Schüttgut befüllte Plastiksäcke werden nicht mitgenommen.
Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft weist darauf hin, dass den Müllwerkern bei der Grünabfallsammlung keine technischen Hebehilfen zur Verfügung stehen. Die Grünabfälle müssen von Hand in das Fahrzeug gehoben werden. Bei der Grünabfallsammlung von rund 62.000 Haushalten ist das wiederholte Überkopfleeren schwerer Behältnisse nicht zumutbar und verstößt gegen Arbeitsschutzvorschriften. Nicht vorschriftsmäßig bereitstehende Grünabfälle können daher nicht mitgenommen und auf den Wertstoffhöfen bzw. beim Kompostwerk Mutterstadt angeliefert werden.
Im Rhein-Pfalz-Kreis erfolgt die Sperrmüllabfuhr auf Abruf, das heißt erst nach Bestellung durch die Privathaushalte beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft, wobei eine Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen einzuplanen ist. Der Eigenbetrieb empfiehlt seinen Kunden, noch für 2016 geplante Sperrmüllabfuhren rechtzeitig zu beantragen. Für das Jahr 2016 stehen bis Ende Dezember nur begrenzte Abfuhrkontingente zur Verfügung. Sind diese ausgebucht, ist eine Sperrmüllabfuhr erst wieder ab im Januar 2017 möglich und würde dann bereits dem 2017er-Kontingent zugerechnet. In 2016 nicht in Anspruch genommene Freikontingente verfallen am Jahresende und können nicht ins Jahr 2017 übertragen werden.
Um eine noch in 2016 stattfindende Sperrmüllabfuhr in Anspruch nehmen zu können, empfiehlt der Eigenbetrieb die Abfuhr bis Ende November zu beantragen. Dies ist auf der Internetseite www.ebalu.de oder telefonisch zu den Bürozeiten unter 0621-5909-555 möglich.