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Speyer – Widerrechtliche Entsorgung einer asbesthaltigen Dacheindeckung Verwaltung sucht sachdienliche Hinweise

Speyer/Metropolregion Rhein-Neckar. Die untere Abfallbehörde der Stadtverwaltung Speyer wurde gestern über die widerrechtliche Entsorgung von Asbestzementplatten auf einem Feldweg in der Nähe der B9 informiert. Es handelt sich um ein komplettes Giebeldach von einer Fläche von rund 100 m², welches mit roter Farbe gestrichen war. Die Umweltabteilung hat den Fund zunächst abgedeckt und eine Fachfirma mit der sachgerechten Verpackung und Entsorgung beauftragt. Gegenwärtig liegen keine Hinweise über den Verursacher vor, weshalb die Verwaltung die Bevölkerung um Mithilfe bittet und danach fragt, ob jemand die Tat oder in der Nachbarschaft den Rückbau eines mit rot gestrichenen Asbestzementplatten gedecktes Giebeldach beobachtet hat. Sachdienliche Hinweise nimmt die Abteilung Umwelt und Forsten entgegen (Tel.: 06232-142783 oder E-Mail: Umweltamt@stadt-speyer.de). Seit 1993 ist die Verwendung von Asbest in Deutschland verboten. Beim Umgang mit Asbestzementplatten sind besondere Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, so ist zum Beispiel der Transport nur in dafür zugelassenen Big-Bags erlaubt und von Fachfirmen durchzuführen. In der Regel sind für den Rückbau von asbesthaltigen Dacheindeckungen Fachbetriebe mit der entsprechenden Sachkunde zu beauftragen.

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