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Edingen-Neckarhausen – Bebauungsplan „Hauptstraße II im OT Neckarhausen – Teiländerungsplan VII

Edingen-Neckarhausen – Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a BauGB und öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB Der Gemeinderat hatte in seiner öffentlichen Sitzung am 20.05.2015 den Aufstellungsbeschluss gefasst; dieser wurde am 03.06.2015 ortsüblich bekanntgemacht.
Die Geltungsbereichskarte ist zusammen mit dieser Bekanntmachung abgedruckt.
Gleichzeitig hatte der Gemeinderat beschlossen, das das Bebauungsplanverfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt werden soll, das die Voraussetzungen hierfür vorliegen. Dies wird hiermit ebenfalls ortsüblich bekanntgemacht.
Gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB soll von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Der betroffenen Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben durch Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB, ebenso wird die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Nach § 3 Abs. 2, 2. Halbsatz BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Ebenso wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. S 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB auch von einem Umweltbericht nach § 2 a, von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen wird und § 4 c BauGB nicht anzuwenden ist.
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.04.2016 die Entwürfe des Bebauungsplans mit textlichen Festsetzungen und Örtlichen Bauvorschriften sowie der Begründung, Stand: 08.01.2016, gebilligt.
Auf dieser Grundlage findet die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB statt. Hierzu liegen die Entwürfe des Bebauungsplanentwurfs mit textlichen Festsetzungen und der Begründung auf die Dauer eines Monats, nämlich von Montag, 10.10.2016, bis Freitag, 11.11.2016, im Flur vor dem Bau- und Umweltamt, 2. OG, im Rathaus Edingen, Hauptstraße 60, Edingen-Neckarhausen, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Auf die oben unter Verweis auf § 3 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz und § 13 a BauGB gegebenen Hinweise wird verwiesen.

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