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Neustadt – Aus der Sitzung des Hauptausschusses am 18. Juni 2015

Neustadt/Metropolregion Rhein Neckar.
Vorberaten hat der Hauptausschuss in seiner gestrigen Sitzung die Änderung der Sondernutzungssatzung. Hier werden einige klarstellende Er-gänzungen aufgenommen sowie Gebührentatbestände im Gebührenverzeichnis angepasst. Der Stadtrat wird die Änderungssatzung am kommenden Donnerstag, den 25. Juni 2015, in öffentlicher Sitzung beschließen.

Ebenfalls auf der Tagesordnung des Rates wird der 1. Nachtragshaus-haltsplan für das Jahr 2015 stehen. Hier wird es im investiven Finanzhaushalt zu einem höheren Kreditbedarf kommen. Er steigt von bisher veranschlagten rd. 7,25 Millionen € auf nun rund 11,8 Millionen € an. Hintergrund ist vor allem der gestiegene Kostenbedarf für die Unterbringung von Geflüchteten, der alleine bereits einen Anteil von ca. 2,4 Millionen € ausmacht sowie der voraussichtliche Vergleichsabschluss in Sachen „Klemmhof“ mit rund 2,1 Millionen € Kostenanteil für die Stadt. Die geplante Nettoneuverschuldung steigt damit im Jahr 2015 von rund 4,7 Millionen € auf nun etwa 8 Millionen €.

Die notwendigen Ingenieurleistungen zur Sanierung der Stabenbergstraße in Königsbach vergab das Gremium an eine Firma in Neustadt an der Weinstraße. Der Auftrag hat einen Wert von rund 160.000 €. Die Stabenbergstraße wurde zuletzt im Jahr 1991 ausgebaut. Sie ist nur auf der West-seite mit Wohngrundstücken bebaut, östlich der Straße befindet sich ein Hang mit rund sieben Metern Tiefe.

Auf der Straße haben sich Risse im Asphalt gebildet, ein vor kurzem in Auf-trag gegebenes Bodengutachten weist aus, dass die Böschung nicht stand-sicher ist. Die Neigung ist so groß, dass insbesondere bei starken Nieder-schlägen eine Bewegung des Bodens nicht auszuschließen und daher die Standsicherheit der Böschung stark gefährdet ist. Aus diesem Grund muss die Stützwand der Stabenbergstraße unverzüglich erneuert und die Straße im Anschluss ausgebaut werden.

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