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Germersheim – Landrat lädt zu kreisweitem „Arbeitskreis Asyl“ ein

Germersheim/ Metropolregion Rhein-Neckar. „Die Kreisverwaltung Germersheim richtet einen kreisweiten `Arbeitskreis Asyl´ ein“, teilt Landrat Dr. Fritz Brechtel mit: „Anfang Mai wird die erste Veranstaltung stattfinden. Eingeladen werden im Wesentlichen die Mitglieder der runden Tische in den Verbandsgemeinden sowie Organisationen und ehrenamtliche Gruppen, die sich mit den Themen der Asylsuchenden beschäftigen bzw. für deren Belange engagieren.“

Die Kreisverwaltung übernimmt im „Arbeitskreis Asyl“ vor allem informierende und koordinierende Aufgaben. „Es gibt sehr viele gute Angebote im Landkreis Germersheim. Wir sollten alle voneinander wissen, um zielgerichtet Hilfen platzieren zu können“, so Landrat Brechtel. Im Rahmen der ersten Veranstaltung im Mai wird Harald Kafitz vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge über das Asylverfahren und den Weg der Asylsuchenden bis zur Unterkunft in den Gemeinden referieren. Informiert wird auch über die konkrete Situation im Kreis Germersheim. Geplant ist für diesen ersten kreisweiten Termin zudem ein Markt der Hilfen, bei dem sich engagierte Gruppen, Organisationen, Gemeinden evtl. vorstellen können.

Die Flüchtlingsthematik betrifft auch Schulen ganz direkt. „Deshalb wollen wir auch diese ganz konkret einbeziehen. Das Land hat diesen Vorschlag gerne angenommen und wird uns entsprechende Schulen benennen“, sagt Landrat Dr. Fritz Brechtel.

Dabei hat die Kreisverwaltung Germersheim bereits ein Konzept zur Verbesserung des Aufnahme-Prozesses der wachsenden Zahl von Flüchtlingen erarbeitet. In diesem Zusammenhang wurden zwei Anträge für geförderte Projekte gestellt:
„WillKomm-Willkommen in unseren Kommunen im Landkreis Germersheim“ wird über den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) gefördert. Es ist als gemeinsames Projekt der Leitstelle für Integration bei der Kreisverwaltung Germersheim, des Caritaszentrums Germersheim und des Internationalen Bundes Germersheim geplant und richtet sich an Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung. Ziel des Projektes ist die Verbesserung der Aufnahmesituation der Asylbewerber im Landkreis und die Aktivierung ihrer Selbsthilfekräfte durch Information, Beratung und Begleitung. Für die Umsetzung des Projektes sind fünf Teilzeitstellen à 50% einer Vollzeitstelle vorgesehen. Diese sollen auch direkt vor Ort in den Verbandsgemeinden angesiedelt sein.

Das zweite Projekt, „IvAF- Integration von Asylbewerber/-innen und Flüchtlingen“, wird über die ESF-Integrationsrichtlinie BUND gefördert und ist als Nachfolgeprojekt zu „InProcedere. Bleiberecht durch Arbeit“ der Leitstelle für Integration bei der Kreisverwaltung Germersheim zu sehen. In diesem neuen Projekt arbeiten die Leitstelle für Integration, die ProfeS GmbH, die Agentur für Arbeit, das Jobcenter, die Wirtschaftsförderungsgesellschaft im Landkreis Germersheim mbH und lokale Unternehmen als Projektpartner zusammen. Das Projekt richtet sich an Asylbewerber (mit Aufenthaltsgestattung), anerkannte Flüchtlinge (mit Aufenthaltserlaubnis) sowie an abgelehnte Asylbewerber (mit Duldung). Ziel des Projektes ist die Umsetzung passgenauer Maßnahmen zur Integration von Asylbewerbern mit zumindest nachrangigem Zugang zum Arbeitsmarkt (Arbeit oder Ausbildung) oder zur (Wieder-) Aufnahme einer Schulausbildung mit dem Ziel des Abschlusses.
Für die Umsetzung des Projektes ist eine volle Stelle bei der Leitstelle für Integration der Kreisverwaltung Germersheim geplant, die zu 75% über Projektmittel und zu 25% über Eigenmittel der Kreisverwaltung finanziert werden soll. Weiterhin wird eine Projektmitarbeiterin der Ausländerbehörde mit 25% im Projekt tätig sein. Zusätzlich werden Personalstellen bei der ProfeS GmbH über Projektmittel finanziert.

„Leider haben wir noch zu keinem der beiden Projekte eine Entscheidung erhalten“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel, „Das Thema ist aber viel zu wichtig, als dass wir noch lange warten können. Deshalb hat der Kreistag entschieden, dass wir bei Bedarf über Kreismittel das Willkomm-Projekt schon vorzeitig starten. Selbst wenn das Projekt ganz abgelehnt werden sollte, bezuschusst der Kreis bei Bedarf bei den Verbandsgemeinden und den verbandsfreien Gemeinden die acht Stellen für qualifiziertes Personal zu je 25% für eine Dauer von maximal 3 Jahren.“

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