Mannheim/ Metropolregion Rhein-Neckar.
Der Bürgerentscheid vom September 2013 zugunsten der Durchführung einer BUGA im Jahr 2021 war sehr umstritten und fiel sehr knapp aus.
Wesentliche Einwände der Kritiker waren:
• Die notwendige und unumstrittene Sicherung der Frischluftschneise kann wesentlich billiger erreicht werden.
• Prioritäten für den Haushalt werden falsch gesetzt.
• Die erwarteten Kosten und der städtische Zuschuss wurden – absichtlich oder fahrlässig – deutlich zu gering angesetzt.
• Der Bürgerentscheid basiert auf Täuschung über Kosten und Risiken.
Da das Ergebnis des Bürgerentscheides anzuerkennen ist, will die AfD-Fraktion mit ihrem Antrag erreichen, dass sicher gestellt wird, dass die finanzielle Belastung der Mannheimer Bürger und Steuerzahler auf den Umfang begrenzt bleibt, den die Verwaltung im Vorfeld des Bürgerentscheides versprochen hat. Ohne dieses Versprechen hätten nicht wenige Befürworter ebenfalls gegen die BUGA gestimmt.
Durch die von uns geforderte verbindliche Deckelung des BUGA-Zuschusses und entsprechende Kostensteuerung kann die Verwaltung zeigen, dass es nicht in Ihrer Absicht lag, den Bürgerentscheid durch falsche Zahlen in Ihrem Sinne zu beeinflussen.
Die AfD-Fraktion schlägt daher vor, dass der Gemeinderat in der Sitzung am 16. Dezember 2014 Folgendes beschließt:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, sicherzustellen, dass die per Saldo aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Kosten der BUGA nicht die im Vorfeld des Bürgerentscheides vom 22.09.2013 seitens der Verwaltung genannte Summe von € 73 Mio. übersteigen werden.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, hierfür bis spätestens 31.12.2014 eine neue Rahmenkostenplanung vorzulegen, die alle durch die BUGA bedingten zulässigen Kosten umfasst. Die Budgets sollen Maßnahmen, die durch die Verwaltung bzw. durch die BUGA GmbH durchgeführt werden, sowie deren geplante Finanzierung getrennt ausweisen.
3. Die maximal zulässige Verlustübernahme der BUGA GmbH durch die Stadt aus städtischen Mitteln ist durch Gesellschafterbeschluss vorzugeben. Sie ergibt sich nach Abzug der Kosten der direkten städtischen Maßnahmen von der o.g. Summe von € 73 Mio.