Landau/ Metropolregion Rhein-Neckar. Gebühren für Straßenreinigung im Stadtrat – EWL empfiehlt teilweise Anhebung
LANDAU. Der Landauer Stadtrat wird in seiner heutigen Sitzung (18. November) über eine Gebührenerhöhung der kommunalen Straßenreinigung für das Jahr 2015 entscheiden. Nachdem der Verwaltungsrat des EWL dem Vorschlag zugestimmt hat, muss auch der Stadtrat der Gebührenanhebung zustimmen. „Die Kosten sind in den vergangenen Jahren gestiegen. Deshalb ist es erforderlich die Gebühren für diese Leistung in drei von vier Reinigungsklassen anzuheben“, erklärt Bernhard Eck, Vorstand des EWL.
Straßen genau festgelegt
Gereinigt werden in Landau die Fußgängerzone, der Danziger Platz sowie die Straßen, die im Straßenreinigungsverzeichnis der Kommune festgehalten sind. Dieses ist Teil der EWL-Satzung. Interessierte können das Verzeichnis unter dem Menüpunkt „Straßenreinigung“ unter www.ew-landau.de einsehen. Die Gebühren für die erbrachten Leistungen erhebt der EWL im Auftrag der Stadt in Form einer jährlichen Abrechnung von den Grundstückseigentümern; die Höhe der Gebühr hängt von der Reinigungsklasse und der Länge des Grundstücks zur Straßenseite ab. Die Preise für folgende Dienstleistungen ändern sich 2015: Bei Straßen der Reinigungsklasse I wird einmal wöchentlich die Rinne gesäubert. Hier erhöht sich die Gebühr für Grundstückseigentümer um vier Cent je Monat und Meter Straßenfront auf 0,22 Euro. Bei der Reinigungsklasse II steigt die Gebühr von 0,36 Euro auf 0,44 Euro. Straßen dieser Kategorie liegen im erweiterten Innenstadtbereich, hier wird die Rinne zweimal wöchentlich maschinell gereinigt. Der Danziger Platz liegt in der Reinigungsklasse IV; er wird einmal wöchentlich in der Fläche gereinigt. Anstatt bisher 0,65 Euro muss der EWL künftig 0,92 Euro je Monat und Meter Grundstückslänge zur abrechnen.
Reinigung Fußgängerzone unverändert
Das Entgelt für das Sauberhalten der Fußgängerzone in der Innenstadt, Reinigungsklasse III, bleibt unverändert. Für zwei Euro je Monat und Meter Grundstücksfläche an der Straße kehren die Mitarbeiter des EWL zweimal wöchentlich die komplette Fläche der Fußgängerzone, zusätzlich wird täglich mit dem Besen grob gereinigt. Der Preis für diese Dienstleistung wurde 2012 wegen des gestiegenen Aufwands in der Reinigungsklasse III angepasst. Zuvor hatte der EWL die Gebühren 2007 sogar gesenkt.
Dank an Bürger
„Sauberkeit trägt wesentlich zum positiven Erscheinungsbild der Stadt bei“, findet Thomas Hirsch. Er dankt in diesem Zusammenhang allen Bürgern der Stadt, die dazu einen Beitrag leisten – sei es durch Gebühren zur Straßenreinigung oder indem sie selbst mit Besen und Schaufel Gehwege, Rinnen und andere öffentliche Flächen sauber halten.