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Rhein-Pfalz-Kreis – Agraförderung wieder in vollem Umfang

Ludwigshafen/Metropolregion Rhein-Neckar. Derzeit können beim Rhein-Pfalz-Kreis wieder Förderanträge für Agrarumweltmaßnahmen gestellt werden – die meisten bis zum 1. September, für die Programmteile „Vielfältige Kulturen im Ackerbau“ und „Beibehaltung von Untersaaten und Zwischenfrüchten über den Winter“ aber nur bis 8. August.
Im Gegensatz zu den vergangenen Jahren gibt es in der neuen Förderperiode der EU wieder ein Antragsverfahren in vollem Umfang. Das heißt: Sowohl Neueinsteiger als auch Programmteilnehmer mit auslaufenden Verträgen können neue Fünf-Jahresverpflichtungen für die Maßnahmen beantragen.
Anträge können für die folgenden Programmteile gestellt werden:
• Ökologische Wirtschaftsweise im Unternehmen,
• Umweltschonende Steil- und Steilstlagenbewirtschaftung,
• Anlage von Saum- und Bandstrukturen,
• Grünlandbewirtschaftung in den Talauen der Südpfalz,
• Alternative Pflanzenschutzverfahren,
• Umwandlung von Acker in Grünland,
• Anlage von Gewässerrandstreifen,
• Beibehaltung von Untersaaten und Zwischenfrüchten über den Winter,
• Umweltschonende Grünlandbewirtschaftung im Unternehmen und tiergerechte Haltung auf Grünland,
• Biotechnischer Pflanzenschutz im Weinbau,
• Vielfältige Kulturen im Ackerbau,
• Vertragsnaturschutz Grünland,
• Vertragsnaturschutz Kennarten,
• Vertragsnaturschutz Acker,
• Vertragsnaturschutz Weinberg sowie
• Vertragsnaturschutz Streuobst.
Einzelheiten zu den Programmteilen finden Interessierte auf den Internetseiten www.eler-paul.rlp.de und www.pflanzenbau.rlp.de .
Bei den Verfahren, die schon in der vergangenen Förderperiode angeboten wurden, wurde auf inhaltliche Änderungen weitgehend verzichtet. Die Maßnahme „Vielfältige Fruchtfolge“ wurde ersetzt durch „Vielfältige Kulturen im Ackerbau. Entsprechend den Vorgaben des Bundes steigt der geforderte Mindestanteil an Leguminosen von acht auf zehn Prozent. Sollten – entgegen den Erwartungen – die für diesen Programmteil vorgesehenen Haushaltsmittel in Höhe von 3,5 Mio. Euro überschritten werden, werden die Unternehmen anhand einer Prioritätenliste ausgewählt.
Neu angeboten wird, neben der Anlage von Gewässerrandstreifen, die Beibehaltung von Untersaaten und Zwischenfrüchten über den Winter. Hierbei sind auf mindestens fünf Prozent der Ackerflächen Zwischenfrüchte oder Untersaaten anzubauen und über Winter beizubehalten. Damit soll dem Verlust von Nährstoffen entgegengewirkt und der Boden vor Erosion geschützt werden.
Bei den Vertragsnaturschutzmaßnahmen wird auf Kontinuität gesetzt, denn die Programme haben sich in der letzten Förderperiode laut Kreisverwaltung sehr bewährt. Die verschiedenen Programmteile im Vertragsnaturschutz Grünland, Acker, Streuobst und Weinberg mit ihren abgestimmten Inhalten und dem modularen Aufbau leisten einen Beitrag zur Erhaltung der Kulturlandschaft und zur Sicherung der Artenvielfalt von Flora und Fauna im Offenland. Besondere Anliegen sind die Erhaltung bunter Wiesen und Weiden durch nachhaltige Grünlandpflege, die Gestaltung von Lebensräumen beispielsweise für Feldlerchen, Braunkehlchen oder Rotmilan, die Schaffung blühender Ackerstreifen sowie die Erhaltung von Streuobstwiesen.
Der Vertragsnaturschutz setzt dabei auf die Mitwirkung von Landwirtinnen und Landwirten bei der Umsetzung von Naturschutz durch Nutzung. Die Grundstruktur der Programme wird in der jetzt anlaufenden Förderperiode beibehalten. Neu hinzukommen die Zusatzmodule „Ganzjährige Weidehaltung“ im Vertragsnaturschutz Grünland und „Ernteverzicht“ im Vertragsnaturschutz Acker. Mit Projekten zur „Ganzjährigen Weidehaltung“ können Landschaftsräume durch eine Beweidung zum Beispiel mit Robustrindern und Robustpferden naturnah gestaltet werden. Mit dem Ernteverzicht wird Wildtieren über den Winter hinweg ein verstärktes Nahrungsangebot gesichert.
Die beschriebenen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen sind Teil des neuen rheinland-pfälzischen Entwicklungsprogramm EULLE. Sie stehen formal noch unter dem Vorbehalt einer Genehmigung durch die EU-Kommission. Damit sind auch inhaltliche Änderungen noch möglich.
Antragsunterlagen können beim Rhein-Pfalz-Kreis unter Telefon 0621/5909-421 und -423 angefordert werden.

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