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Neustadt – Aus der Sitzung des Hauptausschusses am 6. Mai 2014

Neustadt / Metropolregion Rhein-Neckar – Die Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung wurde am 8. April 2014 im Stadtrat beschlossen. Durch die Einführung der neuen Bestattungsarten wird auch eine Änderung der Friedhofsgebührensatzung notwendig. Die Mitglieder votierten für folgende, wesentliche Änderungen (abschließend wird das Thema kommende Woche im Stadtrat behandelt):

1. Es werden Gebühren für folgende Grabarten eingeführt: Rasen- und Waldrandgrabstätten in öffentlicher Pflege, Urnengrabstätten unter Bäumen und an Sandsteinfindlingen sowie Gemeinschaftsgrabstätten, die von Gärtnern gepflegt werden. Wichtig dabei: Es handelt sich nicht um Gebührenerhöhungen, sondern die Aufnahme von Gebühren für Grabarten, die vorher nicht zur Verfügung standen.
2. Für die Ausstellung einer Grabnutzungsurkunde sollen Gebühren eingeführt (10 Euro) werden. Darauf hatte die Stadt bisher verzichtet. Die Ausstellung einer Urkunde ist allerdings eine Amtshandlung, für die Gebühren verlangt werden können. Die Einführung ist ein Ergebnis der Überprüfung aller Verwaltungsgebühren im vergangenen Jahr.
3. Für die Prüfung der Berechtigung sowie die Ausstellung einer Berechtigungskarte für Gewerbetreibende auf Friedhöfen soll auf Wunsch des Hauptausschusses – entgegen der Vorlage der Verwaltung – pro Betrieb für fünf Jahre eine Gebühr von 50 Euro erhoben werden. Wer nur einmalig tätig ist, bekommt 50 Prozent Nachlass.

Die neue Friedhofssatzung wird zum 1. Juni 2014 in Kraft treten. Die Bestimmungen hinsichtlich der geplanten Stelen sollen erst ab dem 1. April 2015 gelten. Bis dahin sind die Ausschreibungen über die Bühne und die nötigen baulichen Voraussetzungen geschaffen; beides ist Grundlage für die Gebührenkalkulation dieser Grabart.

Die Kosten im Einzelnen (Auswahl, jeweils für 25 Jahre Nutzung): Rasenerdgräber oder Waldrandgrabstätte für Erdbestattung in öffentlicher Pflege: 3.100 Euro, Rasenurnengräber oder Waldrandgrabstätte für Urnenbestattung in öffentlicher Pflege: 1.950 Euro, Bestattungsplatz unter Bäumen oder an Sandsteinfindlingen: 1.600 Euro, Reihengrabstätte für Urnenbestattungen in einem Gemeinschaftsgrab: 1.175 Euro.

Die Sprachförderung in den Kindertagestätten durch die Volkshochschule wird 2014/2015 fortgesetzt. Nach wie vor ist sie ein wichtiger Bestandteil für die Kinder in der Stadt.

Nach Auskunft des Fachbereichs Familie, Jugend und Soziales konnten bisher mit den 131.000 Euro zur Verfügung stehenden Mitteln etwa 38 Förderkurse durchgeführt werden. Dazu steuerte das Land rund 78.000 Euro bei. Dieser Betrag wurde nun auf 63.000 Euro reduziert, hinzu kommen gestiegene Personalkosten und eine Kürzung der Haushaltsmittel. Soll die gleiche Anzahl Kurse angeboten werden, entstünde der Stadt ein Fehlbetrag von rund 8.000 Euro. Die Mittel sollen anteilig im Nachtragshaushalt angesetzt werden. Da der VHS-Ausschuss in der laufenden Legislaturperiode nicht mehr tagt, stimmten die Mitglieder des Hauptausschusses für die Fortsetzung der Sprachförderung.

Im Neubaugebiet „Auf dem Häusel“ kann ein weiterer, so genannter Haushofbauplatz verkauft werden. Die Kaufinteressenten wissen von den Bodengutachten und den Ergebnissen. Kommt der Verkauf zustande, ist noch ein Haushofbauplatz für junge Familien vorhanden.

Außerdem beriet das Gremium die Erhebung von Ausbaubeiträgen für die Erneuerung der Fahrbahn, der Gehwege, der Straßenbeleuchtung sowie der Einrichtung zur Straßenoberflächenentwässerung in der Wittelsbacherstraße zwischen Karolinen- und Bergstraße. Der Gemeindeanteil soll auf Empfehlung des Gremiums für die Fahrbahn bei 55 Prozent liegen und bei 25 Prozent für Gehwege und Beleuchtung. Zur Begründung heißt es, dass die Fahrbahn überwiegend vom Durchgangsverkehr genutzt wird, Gehwege und Licht eher den Anliegern zugute kommen.

Für den ersten Bauabschnitt in der Konrad-Adenauer-Straße soll der Gemeindeanteil für die Fahrbahn 60 Prozent und für Gehwege und Beleuchtung 30 Prozent betragen. Auch diese beiden Punkte sind Thema im nächsten Stadtrat.

Der Auftrag für die Maler-, Lackier- und Tapezierarbeiten in den Schulen und städtischen Gebäuden zwischen Juni 2014 und Mai 2015 geht an eine Firma in Neustadt an der Weinstraße. Er hat einen Wert von knapp 40.000 Euro.

Außerdem vergab das Gremium den Auftrag für die notwendigen Architektenleistungen für den Umbau und die energetische Sanierung der Turnhalle an der Schöntalschule, und zwar ebenfalls an ein Büro aus Neustadt an der Weinstraße. Der Angebotspreis lag bei 90.500 Euro. Die Halle wurde 1970 errichtet und steht als Komplettensemble unter Denkmalschutz. Das Gebäude ist allerdings in energetischer Hinsicht gänzlich mangelhaft: Fenster sind seit Jahren mit Spanplatten verschlossen und auch die Gasaußenwandöfen und die Warmwasserbereitung entsprechen nicht mehr den Vorschriften. Darüber hinaus ist der Sanitärtrakt mit einem gemeinsamen Duschraum für Mädchen und Jungen völlig überaltert und der Sportboden defekt.
Der Auftrag für die Ingenieurleistungen zur technischen Ausrüstung der Turnhalle ging ebenso an ein in Neustadt ansässiges Büro. Er liegt bei rund 68.000 Euro. Erneuert werden muss beispielsweise die komplette Heizungsanlage und auch bei den Elektrotechnik und des Blitzschutzes werden die Normen nicht mehr eingehalten.

In sieben weiteren Straßen soll die Beleuchtung auf moderne LED-Technologie umgestellt werden: Aspenweg, Kalkbergstraße, Hohe-Loog-Straße, Neubergstraße, Wendelinusstraße, Bergsteinstraße sowie In den Obergärten. Mit der Beschaffung der Lampen wurde eine Firma in Traunreut betraut. Der Angebotspreis lag bei rund 46.000 Euro. Hintergrund ist die ab 2015 europaweit geltende Richtlinie zum Verkaufsverbot von Quecksilberdampflampen. Dadurch müssen in Neustadt zahlreiche Leuchten erneuert werden. Das Bundesumweltministerium zahlt 20 Prozent Zuschuss.

Einen neuen Kleinbus mit neun Sitzen bekommt das Jugendamt zum Angebotspreis von rund 26.200 Euro. Er soll das alte Fahrzeug ablösen, Reparaturen hätten sich nicht mehr gelohnt.

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