Mannheim/Metropolregion Rhein-Neckar – Vertrauensverhältnis zu bisherigem Direktor der Augenklinik nachhaltig gestört
Das Mannheimer Arbeitsgericht hat sich am 4. April 2013 mit der Kündigungsschutzklage des bisherigen Direktors der Augenklinik an der Universitätsmedizin Mannheim, Professor Dr. med. Jost B. Jonas, befasst und dessen Klage stattgegeben. Das Urteil liegt uns als Mannheimer Universitätsklinikum und bisherigem Arbeitgeber von Professor Jonas jedoch noch nicht vor.
Die Leitung des Klinikums wird zunächst den Tenor des Urteils und später die ausführliche schriftliche Urteilsbegründung prüfen und davon ihr weiteres Vorgehen abhängig machen. Damit lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt die Frage nicht abschließend beantworten, ob das Klinikum Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt, um zu einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts zu gelangen. Das Universitätsklinikum geht weiter von einem nachhaltig gestörten Vertrauensverhältnis aus.