Frankenthal/Trier/Metropolregion Rhein-Neckar – Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) als landesweite Sammlungsbehörde in Rheinland-Pfalz hat dem Arbeiter-Samariter-Bund, dem Deutschen Roten Kreuz, den Johannitern, den Maltesern, Ärzte ohne Grenzen sowie den SOS Kinderdörfern erlaubt, landesweit neue Fördermitglie-der/Dauerspender zu werben. Die landesweiten Erlaubnisse gelten für dieses Jahr. Einzelheiten und die jeweiligen Ansprechpartner für die diesjährigen Aktionen sind auf den Internetseiten der ADD abrufbar:
http://www.add.rlp.de/Kommunale-und-hoheitliche-Aufgaben,-Soziales/Ordnungswesen,-Hoheitsangelegenheiten/Sammlungsrecht/
Nachdem in der Vergangenheit teilweise das Auftreten der Mitarbeiter von Werbefirmen, die im Auftrag der Wohlfahrtsorganisationen fördernde Mitglieder einwerben, kritisiert wurde, verständigte sich die ADD mit den Wohlfahrtsorganisationen auf eine dem ordnungsrechtlichen Transparenzgebot entsprechende Außendarstellung.
So weisen beispielsweise deutlich sichtbare Bekleidungsaufdrucke wie „Werbebeauftragter für den…“ oder Hinweise auf den Fördermitgliederanträgen wie „Dies ist eine kommerzielle Werbeaktion durch einen Werbebeauftragten“ auf die Agenturtätigkeit hin.
Die ADD bittet zu beachten, dass die Werbung von Fördermitgliedern oder Dauer-spendern mit persönlicher Ansprache, zum Beispiel an der Haustür oder Info-Ständen, in Rheinland-Pfalz nur mit einer behördlichen Sammlungserlaubnis zulässig ist. Im Zweifelsfall sollten sich potentielle Dauerspender diese Erlaubnis, die bei der Spendenwerbung mitzuführen ist, zeigen lassen.
Sollten Werbemaßnahmen zur Fördermitglieder- oder Dauerspendergewinnung an der Haustür oder Info-Ständen in Rheinland-Pfalz ohne Erlaubnis durchgeführt werden, bittet die ADD neben einer entsprechenden Information auch möglichst um Zuleitung von Informationsmaterial, beispielsweise Werbebroschüren, Antragsformularen für eine Fördermitgliedschaft und ähnliches.