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Neustadt – Sperrmüllfleddern unerwünscht

Neustadt/Metropolregion Rhein-Neckar Sperrmüllfleddern unerwünscht

Ab kommenden Montag, 18. Februar, sind in Neustadt an der Weinstraße wieder Sperrmüllfahrzeuge unterwegs. Die Umweltabteilung weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass das Sammeln von Abfällen mit dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) streng reglementiert wurde.

Wer die Abfallsammlung von privaten Haushalten nicht gemäß § 18 KrWG bei der Unteren Abfallbehörde angezeigt hat, darf keinen Sperrmüll beziehungsweise Metallschrott mehr mitnehmen. Elektrogeräte und Elektroschrott dürfen nur noch vom Eigenbetrieb Stadtentsorgung (ESN) beziehungsweise von dazu beauftragten Firmen eingesammelt werden.

In der Vergangenheit kam es zudem durch das „Fleddern“ von Sperrmüll und dem Ausbau von Buntmetall aus Elektrogeräten immer wieder zu Gefahren für die Umwelt.

Das Verbot des Sperrmüllsammelns ohne vorherige Anzeige bei der Unteren Abfallbehörde bezieht sich auf gewerbliche Sammler. Private Bürger, die lediglich einzelne Stücke aus dem Sperrmüll für den Eigengebrauch entnehmen, dürfen dies natürlich weiterhin tun.

Städtische Vollzugsbeamte werden die Sperrmüllsammlung Anfang kommender Woche genau kontrollieren. Sammler ohne die erforderliche Anzeige müssen mit hohen Bußgeldzahlungen rechnen.

Wer Fragen dazu hat, kann sich gerne an die Untere Abfallbehörde wenden, zuständiger Mitarbeiter ist Franz Heinrich, Telefonnummer 06321/855-179.

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