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Großniedesheim – unerwünschte Gewinnanrufe

Großniedesheim /Metropolregion Rhein-Neckar – unerwünschte Gewinnanrufe – präventive Verhaltenshinweise zur Verhinderung von Schaden befolgen

Dass die möglicherwiese betrügerischen Gewinnanrufe bei den Bürgerinnen und Bürgern nicht abreißen, beweist ein Hinweis einer 66jährigen Seniorin aus Großniedesheim. Sie hat jetzt der Polizeiinspektion Frankenthal mitgeteilt, dass sie von einem Unbekannten am Montagvormittag angerufen worden sei. Der Mann habe ihr offeriert, sie sei „ausgewählt worden und könne nun an einem Gewinnspiel teilnehmen!“ Die Seniorin machte in diesem Fall alles richtig und legte auf, als der Unbekannte unverfroren am Telefon nach ihren Bankdaten fragte. Der Unbekannte erwies sich jedoch als hartnäckig und rief noch mehrmals an, um sein Vorhaben in die Tat umzusetzen.

Damit die couragierte Seniorin viele Nachahmerinnen und Nachahmer bei sicherlich im gesamten Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Frankenthal auflaufenden telefonischen Gewinnbenachrichtigungen findet, wieder holen wir die polizeilichen Präventionstips in der beigefügten Anlage!
Unerlaubte Werbeanrufe unter falschem Namen
Unerlaubte Werbeanrufe sind verboten. Sie bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Angerufenen. Das schreckt aber viele zumeist unseriöse Unternehmen nicht ab: Die Zahl der Beschwerden über unerlaubte Werbeanrufe reißt nicht ab. In solchen Fällen rät die Polizei sich Datum, Uhrzeit und Grund des Anrufs sowie Namen, Unternehmen und Rufnummer des Anrufers zu notieren und sich damit an die örtliche Verbraucherzentrale zu wenden.
Missbrauch der Rufnummer seriöser Unternehmen
Einige der Anrufer gehen besonders dreist vor: Um das Vertrauen von Bürgerinnen und Bürgern zu gewinnen, missbrauchen sie die Rufnummer seriöser Personen oder Organisationen. Mit Hilfe einer speziellen Telefonanlage täuschen sie eine andere Rufnummer vor, die auf dem Display des Angerufenen erscheint.
Die Masche
Ziel des Anrufs ist, einen Vertragsabschluss zu erreichen, den Angerufenen beispielsweise dazu zu überreden, an einem Gewinnspiel teilzunehmen, eine Zeitschrift zu abonnieren oder den Telefonanbieter zu wechseln. Dabei fragen die Anrufer auch persönliche Daten ab, unter anderem die Kontodaten.
So behaupten die Anrufer beispielsweise, dass sie herausgefunden hätten, dass die Adresse des Angerufenen an mehrere Gewinnspielfirmen verkauft worden sei. Es sei jedoch gelungen, diese bei allen Spielen, außer bei einem zu löschen. Damit die Anrufer auch diese Adresse löschen und den Vertrag kündigen könnten, müsse der Angerufene ein Zeitungsabonnement abschließen. Hierfür benötige man seine persönlichen Daten und Kontodaten.
Achtung: Am Telefon abgeschlossene Verträge sind gültig
Auch wenn der Angerufene lediglich der Zusendung von Informationsmaterial zugestimmt hat, kann es sein, dass er anschließend eine Auftragsbestätigung erhält. Hier gilt: Sofort handeln! Denn am Telefon geschlossene Verträge sind gültig! Allerdings können fast alle am Telefon abgeschlossenen Verbraucherverträge innerhalb einer Frist von 14 Tagen widerrufen werden, schriftlich oder durch Rücksendung der gelieferten Sache, eine Begründung ist nicht nötig. Es genügt der rechtzeitige Versand des Schreibens per Brief, Fax oder E-Mail, der aber nachgewiesen werden muss.
Tipps Ihrer Polizei
• Lassen Sie sich nicht auf lästige Werbeanrufe ein. Legen Sie einfach den Hörer auf!
• Erhalten Sie unerlaubte Werbeanrufe, notieren Sie sich Datum, Uhrzeit und Grund des Anrufs sowie Namen, Unternehmen und Rufnummer des Anrufers. Weden Sie sich mit diesen Informationen an Ihre örtliche Verbraucherzentrale.
• Am Telefon abgeschlossene Verträge sind gültig! Wenn Sie eine Auftragsbestätigung erhalten, obwohl Sie lediglich der Zusendung von Informationsmaterial zugestimmt haben, widerrufen Sie umgehend und zwar schriftlich, am besten per Einschreiben.
• Geben Sie bei jedem Vertragsabschluss nur die hierzu notwendigen Daten an.
• Geben Sie nie Ihre Kontonummer preis, wenn Sie den Gesprächspartner nicht kennen.
• Stimmen Sie nicht der Nutzung Ihrer Telefonnummer zu Werbezwecken zu. Falls Sie es doch einmal tun: Ein einmal gegebenes Einverständnis können Sie – auch telefonisch – widerrufen.
Weitere Informationen, wie Sie sich vor lästigen Werbeanrufen schützen und am Telefon geschlossene Verträge widerrufen können, finden Sie in dem Flyer
„Besser geschützt vor lästigen Werbeanrufen“.
…Unsere weiteren Tipps:
■ Briefe/Anrufe von unbekannten Firmen mit angeblich hohen
Gewinnankündigungen und der Aufforderung, umgehend
eine teure Telefon-Nummer zu wählen, sind
unseriös! Wäre es so einfach, Geld zu gewinnen, dann
wäre der Anbieter schnell zahlungsunfähig. Schonen Sie
Ihre Nerven und Ihre Telefon-Rechnung. Finger weg vom
Telefon!
■ Lesen Sie das Kleingedruckte genau durch und überlegen
Sie kritisch, ob nicht von vornherein Tricks vorhanden
sind, die den angekündigten Gewinn so reduzieren können,
dass er nicht zur Auszahlung gelangt.
■ Behandeln Sie diese Briefe als Werbung und werfen Sie
sie am besten sofort weg.
■ Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen
Gewinn abzufordern – auch keine Telefon-Kosten.
■ Sind Sie bereits Opfer geworden, weil Sie sich durch ein
teures Telefonat haben hereinlegen lassen, so wenden Sie
sich an die Verbraucherzentrale – bei Verdacht eines
Betrugs oder einer sonstigen Straftat an die Polizei.
■ Bei Fragen zum Rufnummern-Missbrauch oder um einen
konkreten Missbrauchsfall zu melden, erreichen Sie die
Hotline der Bundesnetzagentur im deutschen Festnetz
(zum gewöhnlichen Tarif) unter *0291/99 55 206* oder
per E-Mail unter rufnummernmissbrauch@bnetza.de
Die Bundesnetzagentur kann bei konkreten Vorfällen die
entsprechenden Rufnummern abschalten, Bußgelder verhängen
usw.

DIESE MELDUNG BITTE TEILEN UND WEITERLEITEN! DANKE!

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