Ludwigshafen – Amtsgericht verhandelt am 11.10.2011 um 14:00 Uhr gegen einen 23-jährigen Deutsch-Ägypter wegen gewerbsmäßigen Betruges und versuchten Betruges am 10.03.2010 in Ludwigshafen.
Die Anklage geht von folgendem Sachverhalt aus: Am Tattag soll der Angeklagte unter dem Absender „öffentliches Sterberegister“ insgesamt 26 Briefe an Hinterbliebene kürzlich verstorbener Personen versandt haben. Darin habe er vorgetäuscht, dass gegen eine Gebühr von 89,65 € die Eintragung des Sterbefalls in ein öffentliches Sterberegister vorgenommen werde. Aufgrund der Aufmachung des Schreibens, Angabe eines Aktenzeichens, Übermittlung eines Auszugs aus dem Personenstandsgesetz und der Beifügung eines Überweisungsträgers sei der Anschein eines amtlichen Schreibens einer Behörde bei den Empfängern erweckt worden. In sieben Fällen überwiesen die Hinterbliebenen den geforderten Betrag auf das Konto der „eudistri UG“. Der Angeklagte räumt objektiv die Tat ein und gibt an, in gutem Glauben gehandelt zu haben, da er, nach Internetrecherchen zur Suche nach Einnahmequellen, von der Zulässigkeit seines Tuns ausgegangen sei.