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Frankenthal – Betrügerinnen in Modegeschäft aufgefallen

Frankenthal / Metropolregion Rhein-Neckar – Die Polizeiinspektion Frankenthal ermittelt seit Donnerstag, 29.09.11, 13.27 Uhr, gegen zwei jüngere Frauen aus dem Rheinhessischen wegen Betrugsverdachts. Aus Präventionsgründen wird gebeten, die „Mode-Geschäftswelt“ im Raum Frankenthal und dem angrenzendem Rhein-Pfalz-Kreis über die Betrugsmasche zu informieren.

Am Donnerstag hatte eine aufmerksame Angestellte eines Frankenthaler Modegeschäftes die Polizeiinspektion per Notruf um Hilfe gebeten. In dem Geschäft waren zwei jüngere Frauen aufgefallen, die für mehrere hundert Euro wahllos wertvolle Bekleidungsstücke ausgesucht hatten und mit Scheckkarte bezahlen wollten.

Die Polizei wurde in diesem Stadium zur Überprüfung in die Modefiliale hinzu gerufen, weil dort bekannt geworden war, dass es bereits andere Schadensfälle gegeben hatte. Zum „Modus Operandi“ war da nämlich aufgefallen, dass mit dem gleichen Schema eingekauft, mit Scheckkarte bezahlt, zeitnah aber die Teile wieder zurückgegeben worden waren, weil sie angeblich nicht gepasst hätten. Das Bargeld war dann jeweils an die „Käuferinnen“ direkt ausgezahlt worden. Schaden in Höhe dieser zurück gezahlten Beträge war dann jeweils später entstanden, weil die bei den Banken eingereichten Lastschriften mangels Kontodeckung zurückgewiesen worden waren.

Im Zusammenhang mit dieser Masche werden die hiesigen Verkäuferinnen in den einschlägigen Modegeschäften gebeten, aufmerksam zu sein, falls sich gleichgelagerte Verdachtsmomente ergeben – gegebenenfalls sollte die örtliche Polizei zur „Verifizierung der Gegebenheiten“ hinzu gerufen werden.

Am Donnerstag waren beide tatverdächtigen Frauen zur Polizeiinspektion mitgenommen und die erforderlichen Ermittlungen eingeleitet worden. Beide machten zu den Vorhaltungen keine Angaben. Die Scheckkarten wurden sichergestellt und die bereits beteiligten Polizeidienststellen benachrichtigt. Eine der Frauen wurde erkennungsdienstlich behandelt, ihre Komplizin lag bereits wegen gleichgelagerter Fälle ein.

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