Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar – Tötungsdelikt – Mord vom Bolzplatz 2007 geklärt Geklärt ist das Kapitalverbrechen, das im Jahr 2007 auf dem Bolzplatz Dessauer Straße an einem 50jahre alten aus Polen stammenden Wohnsitzlosen begangen wurde.
Rückblick:
Am 14. Juni 2007 hatte gegen 8.30 Uhr eine Anruferin mitgeteilt, dass hinter dem Bolzplatz in der Dessauer Straße (Stadtteil Hemshof) auf einer Bank ein Toter liegen würde. Beamte der Mordkommission der Zentralen Kriminalinspektion in Ludwigshafen hatten wenig später festgestellt, dass der auf einer Parkbank liegende Tote massive Kopfverletzungen aufwies und Opfer eines Gewaltverbrechens geworden war. Bei einer Obduktion wurde als Todesursache Verbluten infolge einer Vielzahl von Schlag- und Stichverletzungen im Kopf- und Oberkörperbereich festgestellt.
Die Mordkommission hatte danach eine Gruppe von polnischen Staatsangehörigen – darunter auch die Anruferin – ermittelt. Diese hatten in ihren Vernehmungen geäußert, dass sie nach erheblichem Alkoholkonsum den stark betrunkenen 50-Jährigen gegen 23 Uhr alleine an dem späteren Fundort zurückgelassen hätten. Trotz intensiver Ermittlungen, bei denen 109 Spuren nachgegangen wurde, und umfangreicher Fahndungsmaßnahmen, bis hin zum Aussetzen einer Belohnung in Höhe von 3000 Euro durch die Staatsanwaltschaft Frankenthal, konnte dieses Kapitaldelikt zunächst nicht geklärt werden.
Dringend Tatverdächtiger stellt sich
Am Vormittag des 3.8.2011 kam ein 30-Jähriger aus Ludwigshafen in Begleitung seiner Anwältin zur Mordkommission. Er gab an, am späten Abend des 13.6.2007, gemeinsam mit einem damals 18-jährigen Bekannten, einen Obdachlosen in Ludwigshafen-Hemshof getötet zu haben. Er erklärte, diese Tat belaste ihn mittlerweile psychisch so stark, dass er sich zu einer Selbstanzeige entschlossen habe. Der heute 22 Jahre alte Mittäter, ebenfalls aus Ludwigshafen, wurde noch gestern Abend von der Mordkommission festgenommen. Bei den Vorführungen beim Ermittlungsrichter gestanden sowohl er als auch der 30-Jährige die Tat. Allerdings wichen die Angaben bezüglich Tatablauf und die Art der Tatbeteiligung erheblich voneinander ab.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Frankenthal erließ der Haftrichter gegen beide Haftbefehl wegen dieses Tötungsdelikts, wobei beim derzeitigen Kenntnisstand nur bezüglich des 22-Jährigen das Mordmerkmal Heimtücke bejaht wurde.
Weitere Ermittlungen zum Tatmotiv und genauen Tatgeschehen dauern an.