Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar – In diesem Jahr werden die Grundbesitzabgaben und die Abfallgebühren erstmals getrennt voneinander per Bescheid erhoben. Dies hat den Vorteil, dass mit dem Abfallgebührenbescheid umfangreich und übersichtlich über das neue Behälteridentifikationssystem und über die Abfallgebühren informiert werden kann. In der Vergangenheit wurden Grundbesitz- und Abfallgebühren gemeinsam in einem Bescheid erhoben.
Auf dem zusätzlichen Bescheid sind nun alle für ein Grundstück gemeldeten Restabfall-, Bioabfall-, Altpapier- und gegebenenfalls gelbe Tonnen mit dem jeweiligem Volumen sowie der gechipten Behälternummer aufgeführt. Die Abfallentsorgungsgebühren können aber weiterhin zusammen mit den anderen Grundbesitzabgaben überwiesen werden. Wurde der Stadt eine Einzugsermächtigung erteilt, werden die fälligen Beträge ebenfalls gemeinsam abgebucht. Damit wird ein Mehraufwand für Bürgerinnen und Bürger vermieden. Der Entsorgungsbetrieb bittet die Empfängerinnen und Empfänger, die Daten ihres Abfallbescheides mit dem Behälterbestand abzugleichen. Abweichungen sollten dann per E-Mail abfallbehaelter@ludwigshafen.de oder per Post an den Ent-sorgungsbetrieb und Verkehrstechnik, Kaiserwörthdamm 3a in 67065 Ludwigshafen gemeldet werden. Für die Bearbeitung ist es wichtig, die Adresse und das Kassenzeichen mitzuteilen. Außerdem wird immer die Behälteridentifikationsnummer des betroffenen Behälters für mögliche Berichtigungen benötigt.
Weitere Fragen können unter der Telefonnummer 504-3444 oder 504-3492 beantwortet werden.