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Frankenthal – Drogenbeeinflusste Autofahrerin

Frankenthal / Metropolregion Rhein-Neckar  – Drogenbeeinflusste Autofahrerin gerät in Geschwindigkeitskontrolle – Am Sonntag, 12.12.2010, zwischen 22.15 Uhr und 23.25 Uhr, wurde im Nordring eine Geschwindigkeitskontrolle mit einem Laser-Messgerät durchgeführt, in deren Verlauf bei 40 gemessenen Fahrzeugen acht Fahrzeugführer angehalten und wegen einer Tempo-Überschreitung verwarnt werden mussten. Der Spitzenreiter fuhr mit 71 Sachen. Im Rahmen der Kontrollmaßnahmen wurden zudem vier Mängelberichte wegen diverser Fahrzeugmängel ausgestellt.

Um 23.25 Uhr wurde eine 20-jährige Autofahrerin aus Mannheim angehalten, die sichtbare Anzeichen akuten Drogenkonsums auszeigte. Nach erfolgter Belehrung durch die Beamten räumte die Betroffene den Konsum von Marihuana am Vortag ein. Der freiwillig vor Ort durchgeführte Drogentest reagierte positiv auf Amphetamin und THC. Mit dem Ergebnis konfrontiert, gab die Betroffene zu, wenigen Stunden vor der Kontrolle Amphetamin gezogen zu haben. Sie stimmte der freiwilligen Entnahme einer Blutprobe zu. Die Weiterfahrt wurde ihr danach bis zur Ausnüchterung untersagt. Durchsuchungen der Person und ihres Wagens führten nicht zum Auffinden von Betäubungsmitteln. Wegen Fahrens unter Einfluss von berauschenden Mitteln wurde ein Bußgeldverfahren nach dem Straßenverkehrsgesetz gegen sie eingeleitet. Zudem wurde eine Strafanzeige wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz erstattet.

Auch ihre gleichaltrige Beifahrerin aus Mannheim räumte einen Marihuana-Konsum am Vortag ein und gab vorhaltlos an, noch etwas davon zu Hause zu haben. Nach erfolgter Belehrung stimmte sie freiwillig der Durchsuchung ihrer Wohnung zu. Das in der Wohnung der Beschuldigten aufgefundene Betäubungsmittel wurde von Beamten eines Mannheimer Polizeireviers sichergestellt und Beamten der Polizeiinspektion übergeben. Gegen die Beschuldigte wird wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetzes ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Mit einem „blauen Auge“ davongekommen ist ein 40-jähriger Kleintransporter-Fahrer aus dem Rhein-Pfalz-Kreis, der gegen 23.15 Uhr an gleicher Stelle kontrolliert wurde. Bei ihm wurde deutlicher Alkoholgeruch festgestellt. Der freiwillig durchgeführte Alcotest lag knapp unter der 0,5-Promillegrenze. Da eine weitere Messung, die wenig später vorgenommen wurde, eine Absenkung des Alkoholpegels anzeigte, wurde ihm lediglich die Weiterfahrt bis zur Ausnüchterung untersagt, womit er sich einverstanden erklärte.
 

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