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Bockenheim – Schwerverkehrskontrolltrupp im Einsatz

Bockenheim / Metropolregion Rhein-Neckar – Schwerverkehrskontrolle der Polizeidirektion Neustadt/Weinstr. – Am Mittwoch, 27.10.10, führte der Schwerverkehrskontrolltrupp der Polizeidirektion Neustadt, in Zusammenarbeit mit einer Sachbearbeiterin der Struktur- und Genehmigungsdirektion, Regionalstelle für Gewerbeaufsicht, eine Schwerverkehrskontrolle in Bockenheim, Ortsdurchfahrt der B 271, am Parkplatz, gegenüber „Haus des Weines“ durch. An der Kontrollstelle konnten 27 Fahrzeugeinheiten überprüft werden. 22 Fahrzeuge mussten beanstandet werden.

Sozialvorschriften

Insgesamt waren 7 Fahrer wegen Verstößen gg. die Sozialvorschriften auffällig. Dem Fahrer eines Sprintergespanns aus dem Ortenaukreis, der landwirtschaftliche Maschinen geladen hatte, fehlten 15 Bescheinigungen berücksichtigungsfreier Tage. Er konnte somit die nachweispflichtigen 28 Kalendertage nicht vorweisen. Bei dem Fahrer eines Paketdienstes aus Ludwigshafen fielen mehrere zu kurze Pausen auf. Das gleiche galt auch bei einem Schrotthändler aus Neustadt, der zudem zwei Diagrammscheiben für einen Tag in den analogen Tachographen einlegte. Der Fahrer eines Fruchthandels aus Koblenz, der mit einem Sprinter mit 3,5 Tonnen Gesamtmasse unterwegs war, wurde aufgefordert, sog. „Tageskontrollblätter“ zu führen. Der Lkw eines Transportunternehmens aus Düren war mit einem digitalen Kontrollgerät ausgerüstet. Im Drucker des digitalen Tachographen befand sich kein Papier. Ersatzrollen führte er ebenso nicht mit. Dazu verkürzte er einmalig die Ruhezeit um 3,5 Stunden. Der Fahrer eines Lkw- Kippers eines Neustadter Baustoffhandels führte 4 Bescheinigungen berücksichtigungsfreier Tage nicht mit. Er gab vor Ort an, zu dieser Zeit krank gewesen zu sein. Einem Transportunternehmer aus Karlsruhe fehlte ebenfalls eine Bescheinigung. Die Kontrollberichte werden an die zuständigen Gewerbeaufsichtsämter weitergeleitet.

Fehlende Ladungssicherung

8 Fälle der fehlenden Ladungssicherung veranlassten die Kontrollbeamten, eine Nachsicherung der Ladung vornehmen zu lassen. Gravierende Fälle waren feststellbar, u.a. bei einem Stückguttransport. Auf der Ladefläche waren keine Pallettenanschlagleisten montiert, die einen seitlichen Formschluss hätten herstellen können. Eine Gitterbox mit Metallteilen für die Autoindustrie stand, in zweiter Lage stehend, vollkommen ungesichert. Die Weiterfahrt wurde zunächst untersagt, bis die Nachsicherung ausreichend erfolgte. Der oben im Bericht erwähnte Schrotthändler aus Neustadt musste Fässer auf seiner Ladefläche nachsichern. Zudem wird der TÜV den Rahmen und Aufbau innerhalb der gesetzten Frist begutachten müssen. Sie zeigten deutliche Korrosion.
Ein Gerüstbauer aus dem Landkreis Kaiserslautern sicherte lose Gerüstteile nach. Sogar der Fahrer eines Pkw Opel Combo, der dem Anhalteposten aufgrund der auf dem Dachgepäckträger befestigten Markise auffiel, musste diese nachsichern. Das Highlight des Kontrolltages schaffte der Fahrer eines Transportunternehmens aus Ramsen, der für einen ortsansässigen Baumarkt tätig ist. Der Fahrer hatte sich selbst 8 Paletten Verbundsteine mit dem Kran geladen, die er auf dem vorderen Teil der Ladefläche abstellte. Die Hälfte der Ladefläche blieb somit leer. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Die Ladung wurde nach dem Lastenverteilungsplan mittig angeordnet und im Lashing- Verfahren nach vorne und hinten gesichert. Seitlicher Formschluss bestand durch die Ladebordwände. Das Ladungsgewicht von 12 Tonnen, insbesondere auf der Vorderachse, führte zu einer Achslastüberschreitung von 41 Prozent. Um dies festzustellen forderten die Polizeibeamten ein Kontrollteam der Verkehrsdirektion mit einer mobilen Achslastwaage an.

Ausrüstung mangelhaft

Nicht funktionierende Warnblinkleuchten, fehlende oder abgelaufene Verbandskästen und Unterlegkeile waren die Gründe der Beanstandungen.

Durchfahrtsverbot in 3 Fällen missachtet

Das Durchfahrtsverbot der B 271, besonders in der Ortslage Bockenheim, wurde in drei Fällen missachtet. Die kontrollierenden Beamten erstatteten Ordnungswidrigkeitsanzeigen die ein Bußgeld von 40,- Euro und einem Punkt in der Verkehrssünderdatei nach sich ziehen.

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