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Wachenheim – Schwerverkehrskontrolle

Wachenheim/Metropolregion Rhein-Neckar – Am Dienstag, 13.10.10, führte der Schwerverkehrskontrolltrupp der Polizeidirektion Neustadt, in Zusammenarbeit mit einer Sachbearbeiterin der Struktur- und Genehmigungsdirektion, Regionalstelle für Gewerbeaufsicht, auf der neuen B 271, Gemarkung Wachenheim, Parkplatz Villa Rustica, Fahrtrichtung Bad Dürkheim eine Schwerverkehrskontrolle durch. An der Kontrollstelle konnten 33 Fahrzeugeinheiten überprüft werden. 20 Fahrzeuge mussten beanstandet werden.

Sozialvorschriften
Insgesamt mussten 8 Fahrer wegen teilweise erheblicher Verstöße gegen die Sozialvorschriften beanzeigt werden.Dabei stellte die Sachbearbeiterin der Regionalstelle für Gewerbeaufsicht und die kontrollierenden Polizeibeamten des Schwerverkehrskontrolltrupps insgesamt 36 Einzelverstöße fest. Im Einzelnen waren es fehlende Diagrammscheiben, Arbeitszeitnachweise, Tageskontrollblätter, die geahndet werden mussten. Zudem waren die Fahrtunterbrechungen (Pausen) zu kurz und die Tageslenkzeit in 3 Fällen überschritten. In allen Fällen werden die zuständigen Gewerbeaufsichtsämter unterrichtet.

Fehlende Ladungssicherung

Insgesamt stellten die Beamten 8 Ladungssicherungsverstöße fest, wobei die entsprechenden Fahrer in vier Fällen auf eine Verbesserung ihrer bestehenden Sicherungsmaßnahmen hingewiesen wurden. Mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen fehlender Ladungssicherung muss der Fahrer eines Recyling- Unternehmens aus dem Landkreis Südl. Weinstraße rechnen. Auf seinem 7,49 Tonner beförderte er Gitterboxen, ohne jegliche Sicherung. Die Eisengestelle für Betonfertigteile, die auf einem Tieflader aus dem Ortenaukreis, teilweise ohne jegliche Sicherung standen, wurden nachträglich verzurrt. Zwei Mulden, in denen Eisenspäne und Schrott befördert wurde, mussten mit einem Netz abgedeckt werden, da die Eisenspäne herabzufallen drohten.Bei einem Schrotthändler aus Neustadt wurde die Weiterfahrt an der Kontrollstelle sofort untersagt. Die kontrollierenden Beamten stellten Risse an tragenden Teilen der Ladepritsche und Korrosion fest. Der Ladeboden war teilweise durchgebrochen. Die Reifengröße auf der Antriebsachse war nicht zulässig. Gravierender war die offensichtliche Überladung des Fahrzeuges, die zu einer Überbreite von 2,85 m führte. Die Wiegung auf einer Brückenwaage ergab eine Überladung von 65 Prozent. Das Fahrzeug wurde komplett entladen. Der hinzugezogene Gutachter erlaubte lediglich noch die Leerfahrt zur nächstgelegenen Reparaturwerkstatt.

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