Speyer / Metropolregion Rhein-Neckar – Die Errichtung eines Wohnhauses in der Stöberstraße erfordert einen Kran, der aus statischen Gründen nicht auf dem zu bebauenden Grundstück stehen kann. Daher muss die Stöberstraße ab dem 13. September bis voraussichtlich Mitte November zwischen der Gayerstraße und der Diakonissenstraße als Sackgasse ausgewiesen und für den Durchgangsverkehr gesperrt werden. Fußgänger können die Arbeitsstelle passieren. Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter der Rufnummer 14-2492 zur Verfügung.