Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar – Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg lehnt Eilantrag zur Plakatierungsrichtlinie ab – Die neue Plakatierungsrichtlinie der Stadt Mannheim in der Fassung vom 28. April 2009 ist rechtmäßig. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 18. Mai 2010 die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Ein Mannheimer Rechtsanwalt hatte im Auftrag von drei Plakatierern im April ein Normenkontrollverfahren gegen die neue Plakatierungsrichtlinie – verbunden mit einem Eilantrag, die Vollziehung vorläufig außer Kraft zu setzen – angestrengt. Nach Auffassung des Senats des VGH ist eine Normenkontrolle der Plakatierungsrichtlinie bereits unstatthaft. Außerdem konnte der Senat keine dringenden Gründe erkennen, die den Erlass einer einstweiligen Anordnung – also das sofortige Außerkraftsetzen der Richtlinie – gerechtfertigt hätten.
„Damit ist unsere Rechtsauffassung, dass es sich bei der Richtlinie um eine ermessenslenkende Verwaltungsvorgabe und nicht um eine Satzung handelt, voll bestätigt“, erklärt Bürgermeister Michael Grötsch die heute bei der Stadtverwaltung eingegangene Entscheidung des VGH.