Speyer/Metropolregion Rhein-Neckar-Soziale Wohnraumförderung 2010 – Fördermittel für Bau, Kauf und Modernisierung
Die Stadtverwaltung teilt mit, dass das Land Rheinland-Pfalz die Programme „Wohneigentum 2010“ und „Modernisierung 2010“ verabschiedet hat. Den Bau oder Kauf von selbst genutzten Häusern und Wohnungen unterstützt das Land mit zinsverbilligten Darlehen, die bei der Hausbank beantragt werden. Maßgeblich für die Inanspruchnahme der Darlehen ist die Höhe des Haushaltseinkommens. Für den Antrag über die Hausbank bei der Landestreuhandbank Rheinland-Pfalz wird zunächst eine Förderbestätigung von der für den Bau- oder Kaufort zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung benötigt.
Wer sein Wohneigentum modernisieren möchte, kann ein zinsverbilligtes Darlehen in Höhe von 460 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche bei der Hausbank beantragen. Bei der Modernisierung selbst genutzten Wohneigentums sind Einkommensgrenzen zu beachten. Handelt es sich um eine vermietete Wohnung, ist nach Abschluss der Arbeiten die Anfangsmiete festgelegt. Der Förderkatalog umfasst unter anderem energiesparende Maßnahmen, die Nutzung alternativer und regenerativer Energien, die nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswerts, alten- und behindertengerechte Maßnahmen und solche, die technischen Unterstützungssystemen für das Wohnen im Alter dienen. Für die Modernisierung selbst genutzten Wohneigentums wird ebenfalls eine Förderbestätigung für die Inanspruchnahme der Zinsgarantie benötigt. Bestimmte Modernisierungsmaßnahmen fördert das Land mit einem Investitionszuschuss in Höhe von 25 Prozent der förderfähigen Kosten, die zwischen 2.000 und 10.000 Euro liegen müssen. Mit Zuschüssen werden ausschließlich Maßnahmen gefördert, die nachhaltig die Einsparung von Energie oder Wasser bewirken, die die Beheizung und Wassererwärmung durch die Nutzung alternativer oder regenerativer Energien ermöglichen, die barrierefreies Wohnen ermöglichen, außerdem der Ersatz vorhandener Bauteile zur Energieeinsparung und der Anbau zur Verbesserung der sanitären Einrichtungen oder zum Einbau eines Aufzugs .Neben dem Eigentumsprogramm und dem Modernisierungsprogramm wird ein Mietwohnungsbauprogramm angeboten. Die Förderung erfolgt durch zinsverbilligte Darlehen. Außerdem ist das Land am Erwerb von allgemeinen Belegungsrechten an Wohnungen interessiert. Als Gegenleistung werden Zuschüsse angeboten.In allen Programmen gilt ein Förderungsausschluss, wenn vor der Erteilung der Förderbestätigung bzw. der Förderzusage mit den Bauarbeiten begonnen wurde oder wenn verbindliche Verträge abgeschlossen wurden. Lediglich beim Ankauf von Wohnraum ist eine Ausnahme möglich, wenn der Antrag innerhalb von zwei Monaten nach dem Kaufvertragsabschluss gestellt wird. Informationsbroschüren und Anträge sind bei der Stadtverwaltung Speyer (Bauverwaltung, Maximilianstraße 100, Zimmer 202, Herr Linxweiler, Tel. 142251) erhältlich. Für Beratungsgespräche werden Terminvereinbarungen empfohlen. Weitere Informationen sind auf den Internetseiten der Landestreuhandbank unter www.lth-rlp.de erhältlich.