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Ludwigshafen -Landesweiter Kontrolltag der Polizei

Ludwigshafen/Metropolregion Rhein-Neckar-Landesweiter Kontrolltag „gewerblicher Personen und Güterverkehr“-Kontrollen im Bereich des Polizeipräsidium Rheinpfalz
Fahrer eines Kleintransporters unter Drogeneinfluss aus dem Verkehr gezogen!
Mit insgesamt 52 Kontrollkräften der Landes.- und Bundespolizei sowie dem Zoll überprüften Beamte der Verkehrsdirektion Rheinpfalz am Mittwoch, den 24.03.2010, zwischen 11.00 Uhr und 17.00 Uhr, den gewerblichen Personen & Güterverkehr (LKW und Busse). Kontrolliert wurde auf der Bundesautobahn 61 im Bereich Ludwigshafen, auf der B 9 am Grenzübergang „Bienwald“ nach Frankreich und auf der Bundesstraße 271 bei Neustadt.
Im Rahmen der landesweiten Kontrolle wurden im Bereich des PP Rheinpfalz, 98 Fahrzeuge überprüft. Hierbei führten zum Teil erhebliche technische Mängel, unzureichende Ladungssicherung und Verstöße gegen die Sozialvorschriften (Lenk und Ruhezeiten) zur Untersagung der Weiterfahrt in 10 Fällen. Bei einem mit 16 Tonnen Metall beladenen Lkw wurden 3 gebrochene Bremsscheiben festgestellt. Der Lkw aus Österreich musste daher an Ort und Stelle repariert werden. Bei einem überprüften Gefahrguttransport wurde ebenfalls eine gebrochene Bremsscheibe festgestellt. Auch in diesem Falle wurde die Weiterfahrt untersagt.
Bei dem Fahrer eines Kleintransporters (bis 3,5 Tonnen) wurden Auffälligkeiten festgestellt, die auf einen erfolgten Drogenkonsum zurückzuführen waren. Entsprechende Test verliefen positiv. Dem Fahrer wurde eine Blutprobe entnommen und der Führerschein einbehalten.Bei einem Fahrer eines 40 t LKW wurde festgestellt, dass dieser fast täglich bis zu 13 Stunden ununterbrochen am Steuer saß. Beim genaueren hinsehen wurden insgesamt 45 Verstöße gegen die Lenk.- und Ruhezeiten innerhalb der letzten 29 Tage festgestellt.21 mal wurde gegen die Verantwortlichen ein Bußgeldverfahren eingeleitet. In 20 Fälle wurden zudem Verstöße gegen die Sozialvorschriften festgestellt. Bei den ausländischen Spediteuren wurden Sicherheitsleistungen in Höhe von 685,00 € erhoben. Weiterhin wurden 3061,76 € Verfallssumme für zu Unrecht erlangte Beförderungsleistungen direkt einbehalten.Bei zwei ausländischen LKW-Fahrer wurde im Rahmen der Überprüfung durch Zollbeamte, nicht bezahlte Steuerforderungen in Höhe von 650.-  € einbehalten. 
 
 
 
 
 
 
 

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