Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar – Presseerklärung zur Entscheidung der ADD, dem FWG-Fraktions-Vize Hans-Peter Demmer das Stadtratsmandat abzuerkennen
Die FWG-Fraktion bleibt dabei, dass es sich um eine von ganz oben politisch gesteuerte Kampagne gegen Hans-Peter Demmer handelt, die allein das Ziel verfolgt, den in den Augen von OB Lohse in Ungnade Gefallenen aus dem Stadtrat zu katapultieren. Wie anders wäre es sonst zu erklären, dass Hans-Peter Demmer auch aktuell immer noch Ludwigshafener Bürger ist, und damit – wenn morgen Wahlen wären – weiterhin das aktive und passive Wahlrecht in Ludwigshafen ausüben, also auch erneut zum Stadtrat kandidieren dürfte. Dies allein wirft doch einige Fragen auf. OB Lohse rechnet Demmer alle „Skandale“ zu, die die FWG-Fraktion, also nicht Hans-Peter Demmer in persona, in den letzten Jahren aufgedeckt hat. Dies belegt schon das Beispiel, dass sie von ihm vor einer TWL-Aufsichtsratssitzung im Frühjahr mit Nachdruck eine persönliche Entschuldigung forderte wegen eines Briefes „von ihm“, in dem es um die Bitte um Aufklärung des Vorwurfes ging, OB Lohse könnte Vetternwirtschaft betrieben haben. Demmer lehnte dies mit dem Hinweis ab, dass er ihr in dieser Sache nie einen Brief geschrieben habe. Es handelte sich vielmehr um ein Schreiben der FWG-Fraktion, das vom Fraktionsvorsitzenden Dr. Metz unterzeichnet war. Der Vorwurf ist im übrigen von Lohse bis heute nicht ausgeräumt. Es trifft deshalb auch nicht zu, wie in der Presse berichtet, dass Lohse eine „Einstweilige Verfügung“ in dieser Angelegenheit erwirkt hat.
Bezeichnend ist auch, dass Franzel, Leiter des Rechtsamtes, sein Vorgehen gegen Demmer auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zu einem Fall in Neuwied stützt. Dort war der Bewerber aber per „Zwangsummeldung“ erst gar nicht zur Wahl zugelassen worden. In erster Instanz hatte der Bewerber dann sogar Recht bekommen. Das danach von der Stadt angerufene OVG verwies das Urteil allein wegen Rechtsfehler wieder zurück an das Verwaltungsgericht. Zu einer endgültigen Entscheidung kam es überhaupt nicht, weil inzwischen die Wahl gelaufen war.
Im Gegensatz dazu handelt es sich in unserem Fall um einen von der Bürgerschaft direkt gewählten Stadtrat. Und dies, obwohl man mit den der Wahl vorgelagerten Presseerklärungen zum Wohnortprüfverfahren das Vertrauen der Wählerinnen und Wähler in ihn beschädigen wollte. Erst als dies erfolglos blieb, wurde ein ehemaliger Mieter wie das berühmte Kaninchen aus dem Hut gezogen. Dabei hat die Stadt selbst in einem ihrer Schreiben bestätigt, dass sie schon Monate vor der Wahl am 7. Juni mit diesem Kontakt hatte und dessen „negative Einschätzung“ der Sachlage also längst kannte. Der Mieter hatte zum 31. März gekündet und ist am 24. März ausgezogen. Es wäre also genug Zeit gewesen, Demmer mit dessen Angaben in Gegenüberstellung zu konfrontieren. Stattdessen stellt man in Kenntnis der vermeintlichen „Verfehlung“ dem amtierenden Stadtrat Demmer die Wählbarkeitsbescheinigung aus und lässt ihn per Wahlausschuss auch zur Wahl zu. Das stinkt doch zum Himmel. Auch werden Erinnerungen wach an den preisgekrönten Film „Das Leben der Anderen“, wenn man bedenkt, dass hier ein Mieter seinen Vermieter regelrecht ausspioniert haben will.
Zu guter Letzt versucht Lohse wieder einmal sofort von sich abzulenken, indem sie auf die ADD verweist. Diese habe schließlich entschieden, nicht die Stadt. So einfach kommt sie aber nicht davon. Nach uns aus dem Rathaus vorliegenden Informationen soll sie dieses Verfahren von Anfang an zur absoluten Chefsache gemacht haben.
Der von der ADD nachgeschobene „Sofortige Vollzug“ stößt bei der FWG-Fraktion auf harsche Kritik. Wie die ADD selbst dabei mitteilt, würden sich aus dem Verbleib von Demmer im Stadtrat bis zur Entscheidung des Gerichts überhaupt keine nachteiligen Konsequenzen ergeben. Beschlüsse mit seiner Beteiligung würden also keinesfalls ungültig, wie von der Stadt zuvor angeführt. Auch dies zeugt nicht gerade von großer Kompetenz im Rathaus.