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Ludwigshafen erlässt Allgemeinverfügung für Fischerfest

Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar – Auf Backsteinweiherfest darf kein Alkohol mitgeführt werden.
 
Während des Fischerfestes am Backsteinweiher darf von Freitag, 31. Juli 2009, ab 18 Uhr, bis einschließlich Montag, 3. August 2009, 24 Uhr, Alkohol weder mitgeführt noch konsumiert werden. Diese von der Stadt Ludwigshafen am Rhein erlassene Allgemeinverfügung gilt für die Weimarer Straße von der Ecke Speyerer Straße bis zum Zugangsbereich In den Neugärten in Höhe der Stadtgartenstraße; des Weiteren für den gesamten Fahrweg In den Neugärten von der Ecke Weimarer Straße bis zum Eckbereich Rabensteinstraße am Saumgraben sowie von der Ecke Weimarer Straße über die Speyerer Straße bis zum Ende der Rabensteinstraße. Im Falle der Zuwiderhandlung werden alkoholische und alkoholhaltige Getränke beschlagnahmt.

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