Worms – Überlegungen, wie bei den vielfältigen Nutzungskonkurrenzen für Schloss und Schlossumfeld die Verkehrssituation sinnvoll zu bewältigen wäre, werden bereits seit Jahren angestellt. Dabei geht die Stadt davon aus, dass das Schloss mit seinem stilvollen Ambiente weiterhin für interessante Veranstaltungen genutzt werden und im gesamten Jahresverlauf auch für Einwohnerinnen und Einwohner wie Besucherinnen und Besucher der Stadt zur Verfügung steht.
Eine beachtliche Aufwertung der Attraktivität und des touristischen Wertes verspricht sich die Verwaltung von der schrittweisen Realisierung des Gesamtkonzeptes, das mit einer attraktiven Neuvermietung des gastronomischen Betriebes in der Orangerie begonnen hat. Die – in schonendem Umfang – zugelassene und vertraglich vereinbarte wirtschaftliche Nutzung von Teilen der Schlossgebäude in der Projektentwicklung durch das Architekturbüro A1 wird ebenso wie die Inwertsetzung des Försterbaus und der großen Scheune durch Arno Schembs voraussichtlich im kommenden Jahr zu weiteren Fortschritten auf diesem Weg führen. Eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe hat schließlich ein Konzept entwickelt, das Schritt für Schritt zu einer weiteren Aufwertung in den Räumen des Schlosses selbst, sowie des Schlossanbaus führen soll. Wichtig dabei ist, dass auch die Denkmalpflege akzeptierte, dass eine sinnvolle Nutzung letztlich die beste Garantie für den Erhalt der historischen Bausubstanz darstellt. Damit einher gehen allerdings Auflagen, die sowohl die Erhaltung des Erscheinungsbildes als auch den Schutz der Bausubstanz zum Ziel haben. Aus diesem Grunde wurde schon sehr früh öffentlich vorgestellt, diskutiert und entschieden, dass der Schlosshof tendenziell autofrei bleiben soll. Damit eröffnet sich zum einen die Chance, die seither eher ungepflegten Hofflächen attraktiv zu gestalten. A1 will beispielsweise den „Vorplatz“ des Remisenbaus in Anlehnung an das frühere Bild wieder herrichten. Zum anderen wird damit vermieden, dass durch intensiven Pkw-Verkehr die Grünanlage im Haupthof beeinträchtigt wird; in diesem Zusammenhang ist auch im Auge zu behalten, dass die bereits entdeckten (und evtl. noch nicht entdeckten) Gewölbe unter dem Schlosshof der Belastung durch Pkw’s möglicherweise auf Dauer nicht standhalten könnten.
Die Stadt ist der Überzeugung, dass das Gros der Besucher den schönen Innenhof lieber autofrei denn als Pkw-Abstellplatz erlebt, auch wenn es immer wieder Nachfragen von gehbehinderten Schlossbesuchern nach Parkmöglichkeiten gibt. Über diese Aspekte hinaus stehen auch praktische und rechtliche Bedenken der Öffnung des Schlosshofs für den Pkw-Verkehr entgegen. Eine kleine Zahl von Einstellplätzen für Schwerbehinderte (unabhängig vom Lebensalter) einzurichten, wird dem Anliegen, für eine Vielzahl von Besuchern Parkraum zu bieten, nicht gerecht. Die Folge ist Parksuchverkehr mit allen Risiken für Verkehrsteilnehmer (zu Fuß und im Auto), wie dies beispielsweise an Markttagen derzeit vor dem Rathaus zu beobachten ist. Leider halten sich Pkw-Fahrer und -fahrerinnen oft nicht an die Gebote des vernünftigen Umgangs miteinander. Die rechtliche Problematik beruht vor allem darauf, dass der Schlosshof keine öffentliche Verkehrsfläche darstellt, so dass bei einem Verstoß gegen Parkrichtlinien die Stadt in jedem Einzelfall privatrechtlich vorgehen müsste, was vom unverhältnismäßigen Aufwand einmal abgesehen, auch ohne großen „erzieherischen“ Wert bleiben wird. Die Voraussetzungen für ein zwangsweises Abschleppen oder ein Verwarnungsgeld sind auf privatem Gelände – und als solches gilt der Schlosshof – kaum bzw. gar nicht erfüllbar.
Die Stadt hat jedoch die Hoffnung, dass es mittelfristig möglich sein wird, eine Verbesserung durch die Parkplätze an der Emmerich-Joseph-Straße zu erreichen. Die langfristige Verbesserungschance liegt in der – z.Z. aus Kostengründen nicht realisierbaren – Erweiterung des Friedhofsparkplatzes. Gleichwohl prüft die Verwaltung alle für eine baldige Realisierung in Frage kommenden Möglichkeiten.