Frankenthal/ Metropolregion Rhein-Neckar – Am Sonntag, 29.02.2015, kontrolliert in den frühen Morgenstunden die Polizei Frankenthal insgesamt drei Radfahrer, welche durch ihr Verhalten den Beamten sofort ins Auge fallen. Bei dem im Friedensring kontrollierten 20-Jährigen ergibt der Atemalkoholtest einen Wert von 1,35 Promille. Bei den beiden in der Johann-Klein-Straße überprüften 26- bzw. 20-Jährigen Frankenthalern wirft das Atemalkoholgerät Werte von 0,80 bzw. 1,37 Promille aus. Die Räder aller drei Betroffenen wurden präventiv sichergestellt. Den Heimweg mussten sie zu Fuß antreten.
Nicht ganz so problemlos verläuft am Dienstag, 31.03.2015, gegen 02:15 Uhr, eine Fahrradkontrolle für einen 43-Jährigen. Auch er fällt den Beamten durch sein verdächtiges Verhalten sofort auf. Nachdem bei der Kontrolle Atemalkohol festgestellt werden kann, ergibt der Test 2,02 Promille – und damit zu viel. Er wird zur Dienststelle verbracht, wo ihm eine Blutprobe entnommen wird. Ein Strafverfahren wurde gegen den 43-Jährigen eingeleitet.
Die Promillegrenze für Rad- und Pedelec-Fahrer liegt derzeit noch bei 1,6 Promille. Allerdings machen sich auch Radfahrer bei alkoholbedingter Fahrunsicherheit von nur 0,3 Promille nach § 316 Strafgesetzbuch (Trunkenheit im Verkehr) strafbar. Sind sie alkoholbedingt an einem Verkehrsunfall beteiligt, kann eine Strafbarkeit nach § 315c des Strafgesetzbuches (Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr) bestehen. Auch in solchen Fällen gilt der Grenzwert von 0,3 Promille.
Ein Verstoß gegen die Promillegrenze kann zudem Auswirkungen auf den amtlichen Führerschein haben, da § 13 Nr. 2 c der Fahrerlaubnisverordnung bestimmt, dass ein medizinisch-psychologisches Fahreignungsgutachten eingefordert werden kann, wenn ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr mit einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,6 Promille geführt wurde. Fahrzeug in diesem Sinne ist auch ein Fahrrad.
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Quelle Polizei Frankenthal