Heidelberg/Metropolregion Rhein-Neckar – Schuldenfrei nach sechs Jahren? Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung
Die Insolvenzordnung eröffnet überschuldeten Privathaushalten und Einzelpersonen unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit eines wirtschaftlichen Neuanfanges. Der “redliche” Schuldner muss ein kompliziertes Verfahren durchlaufen, um nach längstens sechs Jahren von seinen Restschulden befreit zu werden. Der erfahrene Schuldnerberater Wolfgang Klein stellt am 11. April um 19:30 Uhr im Saal der vhs Heidelberg, Bergheimer Str. 76 in diesem Vortrag die gesetzlichen Grundlagen, die einzelnen Schritte des Verfahrens und die Obliegenheiten des Schuldners dar. Der Vortrag ist eine Kooperationsveranstaltung mit der Schuldnerberatungsstelle des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes. Der Eintritt ist frei.