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Hockenheim – Grundsteuer bleibt in 2012 voraussichtlich unverändert

Hockenheim /MetropolregionRhein-Neckar – Grundsteuer bleibt in 2012 voraussichtlich unverändert – Kein neuer Bescheid notwendig

Änderungen bei der Höhe der Hebesätze für die Grundsteuer stehen in Hockenheim voraussichtlich nicht an. Im Rahmen der Beschlussfassung über die Haushaltsatzung für das Kalenderjahr 2012 werden die Hebesätze für die Grundsteuer A und B vermutlich in unveränderter Höhe von 280 % für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) und 300 % für die Grundstücke (Grundsteuer B) bestehen bleiben.

Aus diesem Grund werden keine neuen Bescheide zur Zahlung der Grundsteuer versendet, wenn sich gegenüber dem letzten Bescheid nichts geändert hat. Die Grundsteuer für 2012 ist somit ab sofort zu den Fälligkeitsterminen und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten Grundsteuerbescheid vor Veröffentlichung dieser Mitteilung ergeben, zu überweisen. Auf der Überweisung muss das Buchungszeichen angegeben werden, das auf dem Bescheid steht. Auch die Kontoverbindungen sind auf dem Bescheid angegeben. Einfacher wird es beim Vorliegen einer Einzugsermächtigung: Die fälligen Beträge für die Grundsteuer werden dann automatisch zum Fälligkeitstermin abgebucht.

Sobald Änderungen in der Höhe der zu zahlenden Grundsteuer oder ein Eigentumswechsel eintreten, ergeht ein neuer Grundsteuerbescheid. Für alle anderen, die für das Kalenderjahr 2012 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, gilt das oben beschrieben Verfahren. Weitere Informationen gibt es unter www.hockenheim.de im Bereich „Öffentliche Bekanntmachungen“.

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