Frankenthal / Metropolregion Rhein-Neckar – Am Mittwoch, 02.03.2011, wurde gegen 12.50 Uhr ein 17-jähriger Kleinkraftradfahrer aus Frankenthal in der Frankenstraße einer Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei wurde festgestellt, dass er noch ein ungültig gewordenes grünes Versicherungskennzeichen am Zweirad befestigt hatte und keinen neuen Versicherungsschutz nachweisen konnte. Ebenfalls ohne Versicherungsschutz fuhr ein 61-jähriger Frankenthaler, der gegen 13.30 Uhr mit seinem Kleinkraftrad im Nachtweideweg kontrolliert wurde. Auch er hatte noch kein gültiges schwarzes Versicherungskennzeichen für 2011 erworben.
Beide Zweiradfahrer hatten noch keine zum 01. März 2011 notwendigen gewordenen Versicherungsverträge abgeschlossen, weshalb ihnen die Weiterfahrt nach erfolgter Belehrung untersagt wurde. Die ungültigen Kennzeichen wurden inklusive der Betriebserlaubnis vorläufig sichergestellt und können den Beschuldigten nach Vorlage eines gültigen Versicherungsvertrags wieder ausgehändigt werden. Gegen die Beiden wurde Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz erstattet.