Stuttgart / Metropolregion Rhein-Nerckar(pm LAKA Baden-Württemberg) – Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat die Betreuung von Kindern, deren Eltern einen Integrationskurs besuchen, als vorrangig kommunale Aufgabe bezeichnet.
Die Mitglieder des Landesverbandes der kommunalen Migrantenvertretungen Baden-Württemberg (LAKA) appellieren an die Kommunen in Baden-Württemberg, die Kosten für die Kinderbetreuung derjenigen Personen zu übernehmen, die an den BAMF-Integrationskursen teilnehmen. Der LAKA ist der Überzeugung, dass es die vordringlichste Aufgabe ist, allen Neuzugewanderten mit einem Integrationskurs die Möglichkeit zu eröffnen, Sprache, Kultur und politisches System der Bundesrepublik zu lernen. Alle Versäumnisse jetzt werden über kurz oder lang zur großen Hypothek für die Integration in der Zukunft. Gleichzeitig weisen wir daraufhin, dass diese Maßnahme nur als Kompensation gelten kann und nur hilfsweise greifen soll. Hauptadressat der Forderung, allen Zugewanderten die Teilnahme an Integrationskursen zu ermöglichen und für eine entsprechende Kinderbetreuung zu sorgen, ist das Bundesamt für Flüchtlinge und Migration. Die Kinderbetreuung während der Integrationskurse muss Teil der Maßnahmen sein, die der Bund finanziert und den Kommunen erstattet. Migration erfolgt fortlaufend unterjährig. Die einreisenden Kinder sind dringend auf Unterbringung in Kindertagesstätten angewiesen, in denen Bund, Land und Kommunen Sprachförderung finanzieren. Müssen sie zu lange darauf warten, erwerben sie weder ausreichende Sprachkenntnisse, um dem Unterricht in der Grundschule folgen zu können, noch soziale Kompetenzen. Wir bitten die Kommunen, diesem Bedarf zu entsprechen.