• /// METROPOLREGION RHEIN-NECKAR NEWS

Frankenthal – Wichtige Verkehrshinweise zum Strohhut-fest , teils bereits ab Montag, 23.05.16

Frankenthal/Metropolregion Rhein-Neckar.

Rettungszufahrten:
Die Zufahrten zum Strohhutfest, wie z. B. August-Bebel-Straße, Johannes-Mehring-Straße, Karolinenstraße, Turnhallstraße, Kanalstraße und Schmiedgasse, die als Rettungszufahrten für Sanitäts- und Feuerwehrfahrzeuge vorgesehen sind, müssen unbedingt freigehalten werden. Installierte Halt- und Parkverbote sind zu beachten. Die Verwaltung weist vorsorglich darauf hin, dass Fahrzeuge, die Sani-täts- oder Feuerwehrzufahrten blockieren, aus Sicherheitsgründen im Bedarfsfall abgeschleppt werden.

Auf den ansonsten befahrbaren Teilen der Festmeile

• Wormser Straße zwischen dem Wormser Tor und der August-Bebel-Straße,
• August-Bebel-Straße von der Wormser Straße bis zur der Einmündung der Eli-sabethstraße,
• Speyerer Straße zwischen dem Speyerer Tor und der Fußgängerzone und in den Zufahrtsbereichen zur Speyerer Straße von der Turnhallstraße, der Acker-straße,
• Bahnhofstraße zwischen dem Neumayerring und der Welschgasse und
• Welschgasse zwischen der Bahnhofstraße und der Emil-Rosenberg-Straße

gelten ab Mittwoch, dem 25.05.16, 12 Uhr, Parkverbote wegen den Aufbauarbeiten. Diese Straßenabschnitte sind mit entsprechendem Verkehrszeichen 290 – einge-schränktes Haltverbot für eine Zone – gekennzeichnet: Das Parkverbot des Zeichens 290 (eingeschränktes Haltverbot für eine Zone) gilt für alle öffentlichen Verkehrsflächen, also auch Parkstreifen, etc., innerhalb der durch Zeichenanfang und Zeichenende begrenzten Bereiche. Erst hinter dem Verkehrszeichen “Ende eines eingeschränkten Haltverbotes” gilt die Halteverbotszone als verlassen. Ende eines eingeschränkten Haltverbotes für eine Zone Bis dahin gilt das eingeschränkte Haltverbot für die festgelegte Zone.

Weitere Park- und Halteverbote:

Für den Aufbau eines Riesenrades vor dem Wormser Tor und für den Aufbau eines großen Zeltes auf der Westseite der Wormser Straße vor den Anwesen Nr. 5 a bis 11 gilt in der Wormser Straße zwischen Wormser Tor und Schmiedgasse und in der Wormser Straße vor den Anwesen Nr. 5 a bis 11 bereits ab Dienstag, den 24.05., 18 Uhr, Parkverbot. Auf dem Parkplatz vor dem Dathenushaus darf ab Montag, dem 23.05., 7 Uhr, we-gen dem Aufbau des Fahrgeschäftes “Auto-Scooter” nicht mehr geparkt werden. Für den Aufbau der Bühne im östlichen Teil der August-Bebel-Straße, zwischen Elisabethstraße und Nürnberger Straße gelten die Halteverbote ab dem 25.05., 9 Uhr.

In der Kanalstraße zwischen Elisabethstraße und Nürnberger Straße, in der Turn-hallstraße zwischen Europaring und Holzhofstraße und im Zöllerring vor dem An-wesen Nr. 104 werden Fahrradparkplätze eingerichtet. Ab Mittwoch, 25.05., 06.00 Uhr, darf in diesen Bereichen nicht mehr geparkt werden.
In der Anliegerstraße Foltzring zwischen dem Wormser Tor und Elisabethstraße werden die Halteverbote für die Fahrradabstellplätze bereits ab Dienstag, dem 24.05., ab 18 Uhr gelten. Für die Aufstellung von Toilettenwägen gilt in der Schnurgasse westlich des Ein-mündungsbereiches der Wormser Straße, in der August-Bebel-Straße östlich der Elisabethstraße hinter der Bühne, in der Mühlstraße östlich des Einmündungsbe-reichs der Speyerer Straße, in der Speyerer Straße östlich des Einmündungsbe-reichs der Welschgasse und in der Welschgasse südlich des Einmündungsbe-reichs der Bahnhofsstraße am 25.05., ebenfalls ab 6 Uhr Parkverbot.

Die Schmiedgasse wird ab der Glockengasse ab Donnerstag, 26.05. 11 Uhr, voll gesperrt. Eine Umleitung über die Westliche Ringstraße, Max-Friedrich-Straße, Friedrich-Ebert-Straße, Wormser Straße, Foltzring und Elisabethstraße wird ausge-schildert. Haltestellen: Die Haltestellen “Wormser Tor”, “Schillerschule” und “Pilgerstraße” werden auch während des Strohhutfestes weiterhin angefahren. Sondernutzungserlaubnisse im Festbereich für das Strohhutfest unterbrochen
Alle erteilten Sondernutzungserlaubnisse z.B. zum Aufstellen von Außenbestuh-lung, Verkaufsständern und Werbereitern, die sich im Festbereich befinden, sind in der Zeit des Aufbaus für das Strohhutfest und der Festzeit (also bis So, den 29.05., 23 Uhr) unterbrochen. Sie müssen bis spätestens Mittwoch, den 25.05., 12 Uhr, von der öffentlichen Verkehrsfläche entfernt sein, damit die Aufbauarbeiten nicht be-hindert werden.

Strohhutfestlauf: Am Sonntag, den 29.05. findet ab 11 Uhr der Strohhutfestlauf statt. Start: Carl-Theodor-Straße (in Höhe Rheinstraße) – Elisabethstraße – Schmiedgas-se – Westliche Ringstraße – Bahnhofstraße – Welschgasse – Sterngasse – Karoli-nenstraße – Carl-Theodor-Straße. Der Lauf wird bis ca. 14 Uhr dauern. Während dieser Zeit ist mit erheblichen Behinderungen entlang der Strecke und auf den Zu-fahrtsstraßen zu rechnen. Es wird deshalb empfohlen den Innenstadtbereich in dieser Zeit zu umfahren. In der Westlichen Ringstraße zwischen der Schmiedgasse und der Bahnhofstraße gilt am So, den 29.05., von 10 – 15 Uhr wegen des Strohhutfest-Laufes Parkverbot. Wir bitten zu beachten, dass während des Laufes nur ganz eingeschränkt von Park-flächen entlang der Zugstrecke weggefahren werden kann. Im Bedarfsfall bitte die Überwachungskräften und/oder die Ordner vor Ort ansprechen. Wir bitten um Verständnis und Beachtung.

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